- Der Bundesrat will mit Massnahmen im Arbeitsmarkt, im Wohnungsmarkt und im Asylbereich die Auswirkungen der Zuwanderung abfedern.
- Er tut dies vor dem Hintergrund der von der SVP lancierten Zuwanderungsinitiative, die er zur Ablehnung empfiehlt.
- Dass der Bundesrat die Initiative «Keine 10-Millionen-Schweiz» (Nachhaltigkeitsinitiative) ablehnt, ist bereits bekannt.
Ein Ja zum Volksbegehren habe negative Auswirkungen auf die Wirtschaft, den Wohlstand, die Sicherheit und das Funktionieren der Gesellschaft, sagte Justizminister Beat Jans vor den Medien.
Der Bundesrat räumt ein, dass die Zuwanderung und das Bevölkerungswachstum mit Herausforderungen verbunden seien. Die bereits existierenden Strategien genügten aber nicht, sagte Jans. Deshalb habe der Bundesrat zusätzliche Massnahmen beschlossen. «Das Paket mit rund einem Dutzend Massnahmen setzt an, wo der Schuh drückt», sagte Jans.
Als wichtigsten Treiber der Zuwanderung sieht der Bundesrat den Arbeitsmarkt. Wegen der alternden Gesellschaft und des zusätzlichen Arbeitskräftemangels werden allerdings mehr Arbeitskräfte gebraucht. Der Bundesrat will aber – in Absprache mit den Sozialpartnern – vermehrt auf das Potenzial im Inland zurückgreifen.
So will er nachgezogene Familienangehörige rascher in den Arbeitsmarkt integrieren, vor allem Frauen. Ansetzen will er bei der Anerkennung von Diplomen von gut Qualifizierten und bei der Beratung. Ältere und schwer Vermittelbare sollen bei der Suche nach einem passenden Job gezielter unterstützt werden, etwa mit Coachings.
Zudem will der Bundesrat prüfen, ob Einarbeitungszuschüsse mehr Menschen als heute gewährt werden können, nämlich auch für Arbeitslose, die keine Taggelder beziehen. Sie sind von diesem Angebot heute ausgeschlossen.
Zahl der Asylgesuche senken
Ansetzen will der Bundesrat auch beim Asylwesen: Unter anderem will er Verfahren schneller erledigen und die Zahl der Gesuche senken. Es soll geprüft werden, ob in einem vorgelagerten Verfahren untersucht werden kann, ob die Voraussetzungen für das Einreichen eines Asylgesuches erfüllt sind.
Tauchen Asylsuchende unter oder sind sie nicht kooperativ, sollen ihre Gesuche nach den Plänen des Bundesrates künftig rascher abgeschrieben werden können. Prüfen will die Landesregierung auch Verschärfungen bei Mehrfachgesuchen.
Bei vorläufig Aufgenommenen will der Bundesrat «regelmässiger und intensiver» überprüfen, ob sie ausreisen müssen. Er erwähnt dabei ein Konzept, mit dem die Prüfung anhand von bestimmten Herkunftsländern durchgeführt werden könnte. Zudem sollen in der Schweiz straffällig Gewordene das Asylrecht und auch das Ausländerrecht nicht ausnutzen können.
Immobilienkäufe erschweren
Auch im Wohnungsmarkt will der Bundesrat ansetzen. Zunächst will er den Fonds für gemeinnützigen Wohnungsbau um fünf Jahre verlängern und um 150 Millionen Franken aufstocken.
Weiter will der Bundesrat die «Lex Koller» anpassen. Es soll für Ausländerinnen und Ausländer ausserhalb der EU und der Efta schwieriger werden, in der Schweiz Immobilien für den Eigengebrauch zu kaufen. Untersuchen lässt der Bundesrat, inwiefern Einschränkungen für den Kauf von Ferienwohnungen und Apartments durch Ausländer zur Entspannung des Wohnungsmarkts beitragen können.