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Schweiz Asylwesen: Erste positive Erfahrungen im Testbetrieb

Schneller und genauso gut – das ist das Fazit der ersten zehn Monate Testbetrieb im Bundeszentrum für beschleunigte Asylverfahren in Zürich. Vier externe Organisationen beobachten und untersuchen den Betrieb. Nun wurde die erste Auswertung veröffentlicht.

Blick in ein Zimmer mit Bett und Tisch.
Legende: Das beschleunigte Asylverfahren funktioniert grundsätzlich – hat aber dennoch Verbesserungs-Potential. Keystone

Seit dem 1. Januar 2014 testet das Staatssekretariat für Migration (SEM) im Verfahrenszentrum in Zürich-Altstetten beschleunigte Asylverfahren. Der Test erfolgt im Hinblick auf eine grundlegende Neustrukturierung des Asylbereichs. Vier externe Organisationen evaluieren Quantität und Qualität der neuen Verfahren.

Nun liegt der Zwischenbericht zu den ersten zehn Monaten vor. Er zeigt, dass der Testbetrieb «im Grundsatz funktioniert», wie es in der Mitteilung heisst. Übers Ganze gesehen verkürzte sich die Verfahrensdauer um knapp 30 Prozent.

Weniger Beschwerden

Dank dem ausgebauten Rechtsschutz verbesserte sich auch die Akzeptanz der Asylentscheide. Der Anteil der Beschwerden sank auf 15 Prozent. Im regulären Betrieb liegt er bei 21 Prozent.

Insgesamt wurden dem Testbetrieb in den zehn Monaten 1256 Verfahren zugeteilt. Bis Ende Oktober waren 829 (66 Prozent) der Asylgesuche rechtskräftig entschieden – im Durchschnitt innert knapp 51 Tagen. Die so genannten Dublin-Verfahren, bei denen ein anderer Staat für das Asylverfahren zuständig ist, wurden innert durchschnittlich 58 Tagen erledigt.

Verbesserungspotenzial

In der Auswertung wird aber nicht ausnahmslos alles gelobt. Namentlich im Bereich der medizinischen Abklärung sowie bei der Organisation von Befragungs- und Anhörungsterminen könnten die Abläufe zwischen den beteiligten Akteuren verbessert werden.

Audio
Testbetrieb mit ermunternden Zeichen
aus SRF 4 News aktuell vom 16.02.2015.
abspielen. Laufzeit 1 Minute 24 Sekunden.

Zudem müsse man noch genauer klären, was die Aufgaben der Rechtsvertreterinnen und Rechtsvertreter als Vertrauenspersonen für unbegleitete Minderjährige seien.

Neben den Verfahrensabläufen wird laut Mitteilung auch der Vollzug von Wegweisungen und von Dublin-Entscheiden getestet. Dies organisiert das SEM gemeinsam mit dem Kanton und die Zusammenarbeit funktioniere gut.

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