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Auch E-Zigaretten betroffen Genf untersagt Tabakverkauf an Minderjährige

  • Nach den Kantonen Wallis und Basel-Landschaft verbietet nun auch Genf den Verkauf von elektronischen Zigaretten an Minderjährige.
  • Der Grosse Rat hat einstimmig einen entsprechenden Gesetzesentwurf des Staatsrates verabschiedet.
  • Bisher gab es im Kanton Genf keine Beschränkungen für den Verkauf von Tabak an Minderjährige.

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Aus dem Archiv: E-Zigarette – Ausstiegshilfe oder Einstiegsdroge?
Aus Puls vom 04.03.2019.
abspielen. Laufzeit 12 Minuten 11 Sekunden.

Das Verbot betrifft nicht nur Tabakerzeugnisse, sondern auch dem Tabak gleichgestellte Produkte. Dies umfasst elektronische Zigaretten, sowie Nachfüllflaschen und Patronen, aber auch legales Cannabis.

Mehr als 8 Prozent der 14- bis 15-Jährigen rauchten mindestens einmal pro Woche. Zudem seien 25 Prozent der 15 bis 19-Jährigen Raucher, sagte Staatsrat und Gesundheitsvorsteher Mauro Poggia (MCG) während der Debatte im Kantonsparlament. Die elektronische Zigarette treibe die Jugendlichen zu einer Gewohnheit, die sie sehr oft zum Rauchen führe.

Kontrolle durch Testkäufe

Die neuen Rechtsvorschriften zielten darauf ab, Massnahmen zur Verringerung des Konsums von Tabakprodukten zu ergreifen, unabhängig davon, ob diese geraucht, erhitzt, geschnupft oder oral eingenommen würden. Derzeit gibt es in Genf kein Verbot für den Verkauf von Tabak oder tabakähnlichen Produkten an Minderjährige.

Wie beim Alkohol sollen nun auch beim Tabak Testkäufe durchgeführt werden. Bei Verstössen sind Sanktionen vorgesehen, die von einer Geldstrafe bis zum Entzug der obligatorischen Verkaufsgenehmigung für Tabakwaren reichen. Weiter verbietet das neue Gesetz auch das Inhalieren von Dämpfen der E-Zigaretten an öffentlichen Orten.

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