Es wird wieder diskutiert und debattiert in Bundesbern: Noch bis zum 17. März findet die Frühlingssession statt. Eine Übersicht über die fünf wichtigsten Geschäfte.
Neues zu den erneuerbaren Energien
Der Nationalrat will beim Bau von Anlagen zur Produktion von Sonnen- und Windenergie massiv vorwärtsmachen. Die zuständige Umweltkommission beantragt, solchen Anlagen ein «nationales Interesse» zuzugestehen, womit die Hürden für deren Bewilligung sinken würden. Umstritten ist, ob Solar- und Windparks auch in geschützten Biotopen oder in Vogelreservaten erlaubt sein sollen, wie dies der Ständerat beschlossen hat.
Nicht nur für Neubauten, auch für bestehende Gebäude mit einer Fläche von mindestens 300 Quadratmetern, möchte die Kommission bis 2023 eine Solarpflicht einführen. Grosse Parkplätze sollen bis 2035 mit einer Solaranlage überdacht werden müssen.
Zieleinlauf beim Rentenstreit
Beide Räte wollen die höchst umstrittene Reform der beruflichen Vorsorge (BVG), welche die künftige Höhe der Renten aus der Pensionskasse bestimmt, unter Dach und Fach bringen. Bei der Frage, wie die reduzierten Renten für eine Übergangsgeneration kompensiert werden sollen, zeichnet sich eine Einigung ab.
Eine gewichtige Differenz verbleibt hingegen beim sogenannten «Koordinationsabzug». Der Nationalrat möchte ihn halbieren, damit auch tiefere Einkommen von Renten aus der 2. Säule profitieren. Das geht dem Ständerat zu weit.
Die Gewerkschaften wollen die Vorlage in jedem Fall mit einem Referendum bekämpfen.
Kinderbetreuung keine Bundesaufgabe?
Die finanzielle Unterstützung von Kinderkrippen durch den Bund war ursprünglich bloss als «Anstossfinanzierung» gedacht. Das Parlament hat sie jedoch mehrere Male verlängert. Nun möchte die zuständige Kommission des Nationalrats sie gar fest verankern.
Der Bundesrat lehnt dies «grundsätzlich» ab. Zum einen ist er der Ansicht, dass die Unterstützung der Kinderbetreuung eine Aufgabe der Kantone und der Arbeitgeber sei. Zudem sei der geforderte Bundesbeitrag von jährlich mehr als 700 Millionen Franken für den belasteten Bundeshaushalt nicht zu verkraften.
Nein zu «Nur Ja heisst Ja»
Haben nicht beide Beteiligten ausdrücklich Ja gesagt zum Geschlechtsverkehr, soll es sich künftig strafrechtlich um eine Vergewaltigung handeln. Dies hat der Nationalrat in der Wintersession beschlossen und sich gegen den Ständerat gestellt, der nichts von einer solchen «Zustimmungslösung» wissen will.
Nun ist erneut die kleine Kammer am Zug. Ihre Rechtskommission schlägt im Sinne eines Kompromisses vor, dass neu auch die Ausnützung eines «Schockzustands» als Vergewaltigung gelten soll.
Gesetz für Verhüllungsverbot wieder einpacken?
Der Bundesrat möchte das Ja des Schweizer Stimmvolks zu einem Verbot der Gesichtsverhüllung an öffentlichen Orten mit einem Bundesgesetz umsetzen. Unter anderem schlägt er vor, Verstösse mit einer Busse von bis zu 1000 Franken zu bestrafen.
Überraschend beantragt eine sehr knappe Mehrheit der staatspolitischen Kommission dem Ständerat nun aber, nicht auf die Vorlage einzutreten. Die Umsetzung des Verhüllungsverbots sei Sache der Kantone, findet sie.