Derzeit befinden sich drei IS-Anhängerinnen aus der Schweiz in einem Internierungslager in Syrien – gemeinsam mit einem Kind. Das EDA hat nicht interveniert. Auch, weil die Schweiz in Syrien generell keinen konsularischen Schutz leisten könne.
FDP-Nationalrätin Christa Markwalder ist damit nicht einverstanden. «Grundsätzlich hat die Schweiz eine Verantwortung für ihre Staatsbürger im Ausland – insbesondere, wenn sie in Not geraten sind. Dafür ist der konsularische Schutz da.»
SVP-Nationalrat Roland Rino Büchel hingegen begrüsst das Vorgehen des Bundes. Es sei absolut richtig, dass die Schweiz den Inhaftierten keinen konsularischen Schutz gewähren. «Das ist richtig, wir haben Gesetze. Man darf nicht in solche Länder reisen – und wenn sie zusätzlich noch terroristisch aktiv waren, ist es sowieso richtig, dass dieser Schutz nicht gewährt wird.»
Selbst das Argument, dass die Frauen aktuell an Leib und Leben bedroht seien, lässt Büchel nicht gelten. «Diese Leute sind sicher nicht an Leib und Leben gefährdet. Sie sind schon seit Monaten sicher und haben Bilder von dort geschickt. Sie haben vielmehr andere Menschen gefährdet.» Nichtsdestotrotz kann sich der SVP-Nationalrat eine Ausnahmeregelung für das Kind vorstellen, denn dieses habe sich seine Eltern nicht aussuchen können.
Sollten die Frauen aber dennoch in die Schweiz zurückkehren, müssten diese mit juristischen Konsequenzen rechnen. «Das ist völlig klar, sie waren terroristisch aktiv und dann muss das Gesetz mit aller Härte zugreifen.» Diese Ansicht vertritt auch Christa Markwalder. «Wenn es sich um Schweizer Staatsbürger handelt, können wir ihnen die Einreise nicht verweigern. Aber: Wir können sie mit einem Gerichtsverfahren konfrontieren, denn wir haben terroristische Organisationen wie Al-Kaida oder den IS verboten».
Wir können sie mit einem Gerichtsverfahren konfrontieren, denn wir haben terroristische Organisationen wie Al-Kaida oder den IS verboten.
Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International erklärt auf Anfrage, die Schweiz müsse darauf pochen, dass die Frauen in der Haft anständig behandelt würden. Darüber hinaus plädiert Amnesty dafür, im Falle des Kindes nach einer Lösung zu suchen.