- Der Bundesrat will die Ernährungspflichtlager ausbauen.
- Sie sollen, zusammen mit der einheimischen Produktion, die Schweiz neu bis ein Jahr lang versorgen können.
- Verkleinert werden die Pflichtlager für proteinhaltiges Tierfutter.
Zurzeit gilt, dass die Schweiz in einer schweren Mangellage während drei bis vier Monaten vollständig aus Pflichtlagern versorgt werden soll. Auf dieses Niveau gesenkt wurden die obligatorischen Lager nach dem Kalten Krieg, währenddessen die Krisenversorgung noch bis zu zwölf Monate lang reichen musste. Nun habe sich die Situation aber geändert, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung.
Für die Zukunft vorsorgen
Die letzten Jahre haben gezeigt, dass es in Zukunft mehr Herausforderungen in der Versorgungskette von Nahrungsmitteln geben könnte, so der Bundesrat weiter. Aufgrund etwa von neuen technologische Entwicklungen oder klimatischen Veränderungen wurden bereits ab 2015 die Pflichtlagermengen überprüft.
Dazu kamen die Covid-19 Pandemie, herausfordernde Witterungsbedingungen, weltweite Logistikprobleme oder der Krieg in der Ukraine. Sie hätten Auswirkungen gehabt auf die Land- und Ernährungswirtschaft. Und auch wenn die Wirtschaft mit umfangreichen Massnahmen Engpässe verhindert habe, so geht der Bundesrat in Zukunft vermehrt von Unterbrüchen in Wertschöpfungsketten aus.
Daher hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur vorgeschlagenen Änderung der Verordnung eröffnet. Sie läuft bis zum 11. August 2023.
Tiefer Selbstversorgungsgrad
Heute ist die Schweiz zur Sicherstellung der Versorgung auf intakte Wertschöpfungsketten angewiesen. Denn nur etwa die Hälfte aller Nahrungsmittel, die im Inland konsumiert würden, werden selber produziert. Bei Speiseölen und -fetten ist der Selbstversorgungsgrad noch tiefer, schreibt der Bundesrat zu seinem Entscheid.
Neu soll die benötigte Menge, welche obligatorisch gelagert werden muss, so berechnet werden, dass sie einen Gesamtausfall der Nahrungsmittelimporte ausgleichen. Dafür muss das Pflichtlager für Getreide um fast 50 Prozent vergrössert werden, von 507'900 Tonnen auf 755'000 Tonnen. Bei Speiseölen und -fetten soll sich die Menge um rund 25 Prozent erhöhen, von 35'583 auf 44'000 Tonnen.
Hingegen soll die Pflichtlagermenge an Futtermitteln, primär Sojaschrot, reduziert werden – von 75'000 auf 58'000 Tonnen. Diese Menge deckt den Durchschnittsbedarf von Schweinen und Geflügel während etwa zwei Monaten. In einer schweren Mangellage ermögliche dieses Futter einen geordneten Abbau der betroffenen Tierbestände, so der Bundesrat.
Herausforderungen der Änderung
Weitreichende Änderungen bei Lagerkapazitäten nehmen Zeit in Anspruch. Dies, da private Akteure, die in der Nahrungsmittelversorgungskette tätig sind, verantwortlich für das Anlegen und Bewirtschaften der Notvorräte sind. Damit die Waren nicht verderben, verarbeiten und ersetzen die Lagerhalter die Ware fortlaufend durch frische.
Für die geplante Ausdehnung müssen die privaten Pflichtlagerhalter ihre Lagerkapazitäten vergrössern. Die jährlichen Mehrkosten für Lager- und Kapitalkostenentschädigungen schätzt der Bundesrat auf 17 Millionen Franken. Hinzu kommen einmalige Ausbaukosten von 84 Millionen Franken. Die Finanzierung dieser Mehrkosten wird über den Garantiefondsbeitrag sichergestellt.