Würden Sie für 3600 Franken im Monat 24 Stunden pro Tag präsent sein? Kochen, Wäsche waschen, putzen? Körperpflege und Windeln wechseln? Auch nachts? Und das 30 Tage am Stück?
Tausende Osteuropäerinnen arbeiten so in Schweizer Haushalten. Anja aus Polen, die seit acht Jahren hier arbeitet, ist eine von zahlreichen so genannten 24-Stunden-Betreuerinnen. Doch ihre Geschichte ist stellvertretend für viele.
Nicht bezahlte Überstunden
Anja verdient in der Schweiz trotz Tiefstlohn ein Mehrfaches dessen, was sie in ihrer Heimat erwirtschaften könnte – so sie denn überhaupt Arbeit hätte.
Doch: Der Lohn deckte das Arbeitspensum der 60-Jährigen bei Weitem nicht: «Der Lohn war wahrscheinlich gut, jedoch nicht im Vergleich, was ich alles machen musste, die vielen Überstunden, die Nächte. Pro Nacht musste ich bis zu fünfmal aufstehen.»
Kurz vor dem Tod der alten Frau verbrachte Betreuerin Anja Tag und Nacht bei ihr. «Ich habe meine Matratze in ihr Zimmer gebracht und ihr jeden Wunsch erfüllt – wie auf der Intensivstation.» Doch all diese Überstunden wurden nicht entschädigt.
Anja sagt, auf Nachfrage bei ihrem Arbeitgeber, der Familie der alten Frau, habe es geheissen: «Wieso mehr? Das ist doch genug, in Polen ist das viel Geld, oder?»
Betreuerinnen klagen Arbeitgeber ein
Nach dem Tod der alten Frau entschied sich die Polin, vor Gericht zu gehen. Mit Hilfe der Gewerkschaft VPOD und der Betreuerin Bozena Domanska. Diese war selbst während Jahren in Privathaushalten tätig und hat als erste Betreuerin in der Schweiz erfolgreich ihre Rechte eingeklagt. «Es ist traurig, dass wir immer wieder vor Gericht gehen müssen. Aber wenn wir uns verstecken, weiss niemand, was wir in Privathaushalten alles leisten müssen.»
Die Haushalte müssen sich bewusst sein, dass Betreuerinnen trotzdem ihre Rechte haben.
Privathaushalte müssen Lohn nachzahlen
Anja ist das jüngste Beispiel einer Betreuerin, deren Arbeitgeber nachträglich happig Lohn nachzahlen musste. Vor Gericht erhielt sie vollumfänglich Recht, ihr Arbeitgeber musste ihr rund 30'000 Franken Lohn nachzahlen – für nicht entschädigte Ferien, nicht gewährte Freizeit und Feiertage sowie als Entschädigung für Nachteinsätze
Service:
Elvira Wiegers von der Gewerkschaft VPOD nimmt deshalb die Arbeitgeber in die Pflicht: «Wir sind nicht gegen die 24-Stunden-Betreuung, aber die Haushalte müssen sich bewusst sein, dass sie Arbeitgeber sind. Arbeitszeiten müssen dokumentiert und Überstunden abgegolten werden. Ansonsten kann es teuer werden.»
Kassensturz, 25.02.2020, 21.05 Uhr