Die Berner Gemeinde Studen hat Anfang Woche beschlossen, dass sich Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 14 Jahren zwischen 22 Uhr und 6 Uhr nur noch in Begleitung einer aufsichtsberechtigten Person im öffentlichen Raum bewegen dürfen. Der spätere Heimweg von einer für Kinder zugelassenen Veranstaltung bleibt erlaubt. Die Regelung steht nun unter dem Titel «Jugendschutz» im Ortspolizeireglement.
Die UN-Kinderrechtskonvention gibt Kindern und Jugendlichen ein Mitbestimmungsrecht bei sie betreffenden Angelegenheiten.
Die UN-Kinderrechtskonvention gebe auch Kindern das Recht, sich zu versammeln, stellt Lulzana Musliu fest, Mediensprecherin von Pro Juventute. Und dieses dürfe nur eingeschränkt werden, wenn übergeordnete Schutz- oder Sicherheitsinteressen in einer demokratischen Gesellschaft vorlägen. Ob dies im konkreten Fall von Studen gegeben sei, müsste laut Musliu juristisch überprüft werden.
Richtwerte besser als Verbote
Musliu weist darauf hin, dass die UN-Kinderrechtskonvention Kindern und Jugendlichen auch das Recht einräume, bei sie betreffenden Angelegenheiten mitzubestimmen. Auch dies müsse sich die Gesellschaft immer wieder bewusst machen. Gleichzeitig gehöre es zur Jugendzeit und sei es ganz normal, Grenzen auszutesten: «Es geht also auch um die ganz grundsätzliche Frage, welchen Raum Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum bekommen sollen.»
Empfehlungen sind gute Richtwerte, die häufig von den Eltern und auch von den Kindern und Jugendlichen akzeptiert werden.
Zielführender als solche Verbote mit kollektiver Wirkung auf ganze Gruppen sei auf jeden Fall der Dialog zwischen allen Beteiligten, also auch mit den Kindern und Jugendlichen, um Ideen und Lösungsansätze zu suchen, so Musliu. Immerhin seien Kinder in der Schweiz ab 10 Jahren strafmündig und damit samt den Eltern schon sehr früh in der Verantwortung für Handlungen wie etwa Sachbeschädigungen.
Die Sprecherin von Pro Juventute betont die Bedeutung der Eltern bei sinnvollen Lösungen und plädiert für Empfehlungen mit Richtwerten, wann Kinder und Jugendliche zu Hause sein sollten. Hier sei sich die Fachwelt ziemlich einig, dass für 12- bis 14-Jährige 21 Uhr unter der Woche sinnvoll sei, in den Ferien eventuell 23 Uhr. Bei den bis 14- bis 16-Jährigen unter der Woche 22 Uhr und vielleicht auch einmal Mitternacht am Wochenende. Solche Vorschriften sollen sollten aber gemeinsam erarbeitet werden, damit sie nachvollziehbar würden.