In der Gemeinde Studen BE wird es für Kinder unter 14 Jahren ab sofort keine nächtlichen Streifzüge mehr geben. Mit grosser Mehrheit haben die Gemeindemitglieder am Montag eine «Ausgangssperre» zwischen 22 Uhr und 6 Uhr besiegelt.
Der Gemeinderat hatte diesen spannungsgeladenen Passus im neuen Ortspolizeireglement untergebracht und damit für Aufschreie in der Medienlandschaft gesorgt. Ein einsamer Rufer an der Gemeindeversammlung wollte die Bestimmung kippen, doch die Stimmberechtigten machten kurzen Prozess: Mit 100 zu 2 Stimmen wurde sein Antrag auf Nachsicht mit Nachtschwärmern versenkt.
Die Kinder schützen
Manche Medien hatten die Regelung als rigide Massnahme gegen Vandalismus gebrandmarkt, doch der Gemeinderat betonte in seinem Communiqué, dass vor allem der Schutz der Kinder im Zentrum stünde.
Nun steht es im Kapitel «Jugendschutz» des Polizeireglements schwarz auf weiss: Kinder unter 14 Jahren dürfen sich zwischen 22 und 6 Uhr nur noch in Begleitung einer aufsichtsberechtigten Person im öffentlichen Raum bewegen. Ein kleines Schlupfloch bleibt doch: Der spätere Heimweg von einer für Kinder zugelassenen Veranstaltung ist weiter erlaubt.