Für Asylsuchende in der Schweiz, die sich noch im Asylverfahren befinden, ist eine Reise ins Ausland in jedem Fall untersagt. Für vorläufig Aufgenommene, die zwar aus der Schweiz weggewiesen wurden, deren Rückschaffung aber nicht vollzogen werden kann, gibt es Ausnahmen.
Doch in welchen Fällen soll das Staatssekretariat für Migration (SEM) solche Ausnahmen bewilligen dürfen? Derzeit legt der Bundesrat dies fest. Künftig sollen die Ausnahmen im Gesetz definiert werden, und dies möglichst restriktiv, forderte Mitte-Präsident Gerhard Pfister mit einem Vorstoss, den beide Räte annahmen. Er wollte verhindern, dass vorläufig Aufgenommene in ihre Heimat reisen und in die Schweiz zurückkehren.
Kritik an Art der Formulierung
Der Bundesrat präsentierte dem Parlament eine Vorlage dazu. Diese habe der Nationalrat in der letzten Session nun einfach aufgeweicht, ärgerte sich Justizministerin Karin Keller-Sutter im Ständerat. So will der Nationalrat zum Beispiel Reisen in europäische Staaten erlauben, wenn damit Beziehungen zu nahen Familienangehörigen aufrechterhalten werden. Diese Formulierung gehe gar nicht, fand die Bundesrätin.
Es könnte auch ein wöchentliches Kaffeekränzchen mit der Tante ennet der Grenze gemeint sein.
Sie sei sehr allgemein gehalten und mache eine Interpretation schwierig. Ausserdem wäre dies eine Öffnung gegenüber dem heute geltenden Recht: «Und das wollte Herr Pfister nicht.»
Mit der offenen Formulierung wäre in der Tat sehr vieles möglich, kritisierte auch der Ausserrhoder FDP-Ständerat Andrea Caroni: «Es könnte auch ein wöchentliches Kaffeekränzchen mit der Tante ennet der Grenze gemeint sein.»
Einschränkung von Grundrechten
So einfach sei das nicht, widersprach der Zürcher SP-Ständerat Daniel Jositsch. Zum einen müsste jedes Reisegesuch vom SEM bewilligt werden. Zum anderen gehe es nicht darum, «dass Reisen ad infinitum bewilligt werden, sondern um eine gewisse Rechtsstaatlichkeit». So ein Verbot sei schliesslich eine massive Einschränkung der Grundrechte.
Doch der Ständerat will an seiner Linie festhalten. Mit 26 zu 14 Stimmen hat er die vom Nationalrat formulierten Ausnahmen wieder aus dem Gesetzesentwurf gestrichen. Das bedeute aber keine Verschärfung gegenüber dem, was der Bundesrat schon heute erlaube, so Keller-Sutter. Eine Ausweitung der Ausnahmen sei insofern nicht nötig.
Das Geschäft geht nun wieder zurück an den Nationalrat.