Worum geht es? Eine Gesetzesvorlage der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) des Nationalrates will verhindern, dass Ausländerinnen und Ausländer in Schweizer Kraftwerke investieren können. Die Vorlage sieht vor, die sogenannte «Lex Koller» auf die Infrastrukturen der Energiewirtschaft ausweiten. Der Kauf oder die Beteiligung an Wasser- und Kernkraftwerken, Stromnetzen und Gasleitungen wäre dann für Personen im Ausland bewilligungspflichtig. Dasselbe würde für den Erwerb von Konzessionen oder anderer Rechte zum Bau oder Betrieb von solchen Infrastrukturen gelten.
Wer ist dafür? Sowohl die SP als auch die SVP haben sich für den Gesetzesentwurf ausgesprochen.
Wir wollen ein gut erhaltenes Netz, brauchen kostengünstige Energie und eine zuverlässige Versorgung.
Was sagen die Befürworter? Sie befürchten, dass ausländische Investoren nicht im Interesse der Schweizer Bevölkerung handeln und nur an einer Gewinnmaximierung interessiert sind. «Wir wollen ein gut erhaltenes Netz, brauchen kostengünstige Energie und eine zuverlässige Versorgung», sagt die Schaffhauser SP-Nationalrätin Martina Munz. Das könne man nur gewährleisten, wenn das Netz und die wichtigen Infrastrukturen in öffentlicher Hand bleiben. Heute ist dies bei 90 Prozent der Energieinfrastruktur der Fall. Munz erachtet es aber als realistisch, dass die Stromkonzerne wegen Liquiditätsproblemen ihre Wasserkraftwerke an die Börse bringen wollen.
Die SVP begrüsst in ihrer Stellungnahme die Stossrichtung der Vorlage: «Wir müssen alles Notwendige unternehmen, damit die Versorgungssicherheit der Schweiz gewährleistet ist und nicht durch Dritte gefährdet werden kann.» Ausnahmen begrüsst die bürgerliche Partei jedoch, «falls dies im Interesse der Schweiz ist.»
Wer ist dagegen? Nicht gut kommt der Gesetzesentwurf bei Wirtschaftsvertretern an. Nebst der FDP haben sich Economiesuisse, der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) sowie weitere Verbände von Energieversorgern dagegen ausgesprochen.
Was sagen die Gegner? Die Gesetzesvorlage sei nicht nur ein Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit, sondern es bestehe gar kein Handlungsbedarf, sind sich die Gegner einig. Da die Strominfrastruktur zu 90 Prozent im Besitz der öffentlichen Hand ist, sei bei einem Verkauf von Anlagen eine demokratische Zustimmung nötig.
Dass ein Investor ein Kraftwerk rentabel betreiben wird, liegt auf der Hand. Ob er aus dem In- oder Ausland ist, macht für mich keinen Unterschied.
Das Gesetz benachteilige zudem die Energiebranche – nicht zuletzt, weil in anderen sensiblen Bereichen ausländische Investoren erlaubt seien. Der Direktor des VSE, Michael Frank sagt: «In der Telekom-Branche sind zwei von drei Mobilanbietern in ausländischer Hand.» Auch bei den Spitälern gebe es ausländisch beherrschte Unternehmen. «Dass ein Investor ein Kraftwerk rentabel betreiben wird, liegt auf der Hand. Ob er aus dem In- oder Ausland ist, macht für mich keinen Unterschied», so Frank.
Die FDP befürchtet, dass die Vorlage sich negativ auf die Standortattraktivität der Schweiz auswirken könnte. Gleichzeitig verpasse sie das eigentliche Ziel und gefährde die Versorgungssicherheit, statt sie zu stärken. Dies, weil die Gesetzesanpassung die Kapitalbeschaffung verschlechtere und damit Investitionen in die Infrastruktur erschwere.
Wie geht es weiter? Die Vernehmlassung läuft noch bis am 17. Februar. Danach müssen die Energiekommission UREK und anschliessend das Parlament eine Gesetzesänderung respektive die Ausweitung der «Lex Koller» beraten.