Um Kindermöbel zu transportieren, hat Stefan S. aus Zürich bei Sixt einen Lieferwagen gemietet. Kostenpunkt: 120 Franken. Das Fahrzeug stellte Stefan S. am Abend zurück auf den Parkplatz von Sixt. «Weil die Geschäftsstelle schon geschlossen war, warfen wir den Schlüssel ein.»
«Dach hinten Beifahrerseite Crash»
Ein paar Tage später bekommt Stefan S. eine Mail von Sixt. Man habe den Lieferwagen überprüft und dabei folgende Beschädigung festgestellt: «Dach hinten Beifahrerseite Crash.» Die Schadensumme beläuft sich auf über 5000 Franken.
Stefan S. fällt aus allen Wolken: «Das ist ein gröberer Schaden am Dach. Wenn uns so etwas passiert wäre, hätten wir das merken müssen.» Er wehrt sich, denn er will nicht für einen Schaden bezahlen, den er nicht verursacht hat. Sixt kommt ihm marginal entgegen: «Um eine einvernehmliche Lösung zu finden», biete man ihm einen aussergerichtlichen Vergleich von 4600 Franken an. Für den Sixt-Kunden kommt das nicht infrage, weshalb er sich an das SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» wendet.
Sixt: «Kein Schaden, der auf einem Parkplatz entstehen kann»
«Espresso» möchte von Sixt wissen, weshalb man so sicher sei, dass Stefan S. den Schaden verursacht habe. Das Unternehmen schreibt, der Kunde habe bei der Annahme das Übergabeprotokoll unterzeichnet, auf welchem vorhandene Schäden dokumentiert seien. «Somit können wir sicherstellen, dass der Schaden zum Anmietzeitpunkt noch nicht vorhanden war.» Zudem befinde sich der Schaden am Dach des Fahrzeugs. Das sei «kein Schaden, der auf einem Parkplatz zum Beispiel durch andere Fahrzeuge entstehen kann».
Stefan S. sagt, er habe bei der Übernahme tatsächlich keinen Schaden bemerkt. «Allerdings ist ja das Dach beschädigt und der Lieferwagen ist zu hoch, als dass man darauf sehen könnte.»
Überprüfung mehr als 24 Stunden nach der Rückgabe
Bemerkenswert ist, dass Stefan S. den Lieferwagen an einem Montagabend auf dem Sixt-Parkplatz abgestellt hat. Die Überprüfung des Fahrzeugs fand aber erst weit über 24 Stunden später statt, nämlich am darauffolgenden Mittwochmorgen. Das zeigt unter anderem der Zeitstempel der Fotos, die Sixt dem Kunden als Beweis zugestellt hat.
Sixt sagt dazu: «Das Fahrzeug wurde nicht unmittelbar weitervermietet und stand einen Tag still, bevor es überprüft wurde. Durch aktuelle Einschränkungen aufgrund von Kurzarbeit können sich solche Prozesse um kurze Zeitspannen verzögern.»
Kunde muss «nur» 1000 Franken bezahlen
Nach der Anfrage von «Espresso» ist Sixt noch einmal über die Bücher gegangen. Das Unternehmen verlangt nun «nur» noch 1000 Franken für den Schaden am Dach. Man komme Stefan S. entgegen, da er «bei der Fahrzeugübergabe nicht eindeutig auf die Höhenbeschränkung hingewiesen wurde.» Für Stefan S. sind diese 1000 Franken zwar immer noch zu hoch, er wird sie aber wohl oder übel akzeptieren, denn der Gang vor Gericht lohnt sich in solchen Fällen kaum (siehe Box).