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1000 Franken Verlust mit Twint-Überweisung
Aus Kassensturz vom 09.06.2020.
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Bargeldloses Bezahlen 1000 Franken Verlust mit Twint-Überweisung

Schnell kann mit der App Geld hin- und hergeschickt werden. Doch «Kassensturz» zeigt: Das System hat Tücken.

Livia M. nutzt Twint seit eineinhalb Jahren: «Ich brauche Twint gerne und auch viel. Jetzt aber habe ich damit über 1000 Franken verloren.»

Das kam so: Livia M. wollte im Januar ihrem Geschäftspartner 1129 Franken überweisen. Doch bei Ben K. ist das Geld nie angekommen. Kein Wunder: «Mit der von Livia gewählten Telefonnummer habe ich gar kein Konto verbunden, also konnte das Geld bei mir gar nie ankommen», erklärt Ben K.. Das wiederum erstaunt Livia M.: Denn sie hatte unter seiner Telefonnummer sehr wohl ein Twint-Konto gefunden. Zudem wurde ihr die Geldüberweisung von der Twint-App bestätigt.

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Livia M. kann nicht verstehen, warum das Geld nicht zurückgefordert werden kann
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Geld verschollen

Twint gehört der Zahlungsplattform Six und den Schweizer Grossbanken. Nutzerinnen und Nutzer können mit Twint in Läden, Restaurants und Onlineshops bezahlen. Und sie können sich gegenseitig Geld überweisen. Denn die Twint-App verknüpft die persönliche Telefonnummer mit dem eigenen Bankkonto.

Während mehrerer Wochen kontaktieren Livia M. und Ben K. ihre Hausbanken, auf der Suche nach dem verschollenen Geld. Schliesslich heisst es, das Geld sei auf ein Konto der UBS überwiesen worden: auf das Konto des Vorbesitzers der Telefonnummer von Ben K.!

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Ben K. versucht zu verstehen, warum das Geld nicht auf seinem Konto gelandet ist
Aus Kassensturz vom 09.06.2020.
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Neue Mobilenummer als Falle

Wie bitte? Ben K. versucht zu verstehen: «Ich habe letzten November von der Swisscom eine neue Nummer erhalten. Jetzt ist es offenbar so, dass diese Telefonnummer früher jemand anderem gehört hat. Dieser Andere hatte seine Nummer mit einem Twint-Konto bei der UBS verknüpft, und so ist das Geld auf diesem Konto gelandet.»

Am Telefon erklärt die UBS, man habe den unberechtigten Empfänger des Geldes mehrfach aufgefordert, den Betrag zurückzuzahlen. Livia M. solle eine Strafanzeige bei der Polizei einreichen. Denn Banken dürften nicht ohne Einwilligung des Kontoinhabers Geld abheben und an Dritte weiterleiten – auch wenn das Geld auf ein falsches Konto überwiesen worden sei. Das bestätigt gegenüber «Kassensturz» auch der Schweizerische Bankenombudsmann mit Verweis auf das Bankkundengeheimnis.

Twint gelobt Besserung

Twint zeigt sich gegenüber «Kassensturz» äusserst erstaunt über den krassen Fall: «Wir haben für unsere 2,5 Millionen Kunden schon 100 Millionen Transaktionen getätigt, und so etwas ist noch nie passiert», betont der stellvertretende Twint-Geschäftsführer Anton Stadelmann. Und weiter: «Es handelt sich dabei um eine Verkettung unglücklicher Umstände. Die Kundin wird ihr Geld zurückerhalten. Dass sie Umtriebe hatte, tut uns sehr leid.»

Twint gelobt Besserung: So wolle Twint unter anderem mit den Telekomanbietern sicherstellen, dass künftig bei einem allfälligen Besitzerwechsel der Telefonnummer jegliche Verknüpfungen mit Twint-Konten automatisch gelöscht würden.

Zwei Tage nach der Intervention von «Kassensturz» hat Livia M. ihr Geld wieder zurückerhalten. Ob der unberechtigte UBS-Kunde das Geld endlich zurückerstattet hat oder ob es sich um Kulanz der Banken handelt, darüber wollen sich weder Twint noch die involvierten Banken äussern.

Espresso, 09.06.2020, 08:13 Uhr

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