- Alle Bahnhöfe, Tramhaltestellen und Busstationen in der Schweiz müssen so umgebaut sein, damit Menschen mit einer Behinderung sie selbstständig nutzen können.
- Dafür hätten die Betreiber 20 Jahre Zeit gehabt. So sieht es das Behindertengleichstellungsgesetz vor.
- Doch das Ziel wurde nicht erreicht: Erst 60 Prozent der Bahnhöfe und nur jede dritte Bushaltestelle sind behindertenfreundlich.
Dass der öffentliche Verkehr nicht wie vorgeschrieben hindernisfrei ist, hält die Direktorin der Behindertenorganisation Pro Infirmis, Felicitas Huggenberger, für eine Katastrophe. Im «Tagesgespräch» von Radio SRF forderte sie Bussen für säumige Verkehrsbetreiber.
Das Problem sei, dass man Regeln und Standards festgesetzt habe, die dann aber niemand kontrolliert habe. Das müsse nun nachgeholt werden, um die Bussen auszusprechen.
Unternehmen führen hohe Kosten als Begründung an
Das Behindertengleichstellungsgesetz trat am 1. Januar 2004 in Kraft. Die Unternehmen von Fahrzeugen, Haltestellen und Bahnhöfen des ÖV hatten also 20 Jahre Zeit zur Umsetzung. Dass es damit nicht vollständig geklappt hat, führen die Unternehmen auf hohe Kosten für bauliche Anpassungen zurück.
Auch seien die Verfahren oft kompliziert, etwa wenn eine Volksabstimmung für Kredite nötig sei. Und mancherorts seien die topografischen Verhältnisse schwierig. Weiter hätten die Bahnen mehr Bahnhöfe umbauen müssen als ursprünglich vorgesehen.