Ursprünglich hatte der Bundesrat angekündigt, erst am kommenden Mittwoch über weitere Lockerungen der Corona-Massnahmen zu informieren. Nun ging es doch schneller. Schon ab Montag, dem 22. Juni werden die Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus weitgehend aufgehoben. Konkret:
- Veranstaltungen mit bis zu 1000 Personen sind möglich. Grössere Veranstaltungen sollen ab September durchgeführt werden können, wenn es die Lage erlaubt.
- Das Verbot von Demonstrationen wird bereits ab Samstag aufgehoben – alllerdings gilt eine Maskenpflicht.
- Die Sperrstunde für Restaurationsbetriebe, Discos und Nachtclubs ist aufgehoben.
- In Restaurants besteht zudem keine Sitzpflicht mehr.
- Der Mindestabstand zwischen zwei Personen wird angesichts der tiefen Fallzahlen von 2 Metern auf 1.5 Meter reduziert.
«Wir erhalten nun viele unsere alten Freiheiten zurück», sagte Bundesrätin Simonetta Sommaruga. Jassabende seien ebenso wieder möglich wie Bergwanderungen. Einzig Grossveranstaltungen bleiben bis Ende August verboten. Diese sollen ab September wieder möglich sein. Voraussetzung ist laut Bundesrat, dass sich die epidemiologische Lage nicht verschlechtert.
Auf spezifische Regeln für einzelne Kategorien von Betrieben, Veranstaltungen oder Bildungseinrichtungen wird verzichtet. Neu gelten dieselben Vorgaben für alle Konzepte; Musterschutzkonzepte gibt es keine mehr.
Appell an Eigenverantwortung
Es gelte künftig selbstverantwortlich im täglichen Leben dazu beizutragen, dass sich das Virus nicht wieder ausbreite, sagte Gesundheitsminister Alain Berset. Die Menschen sollen weiterhin die Hygiene- und Abstandsregeln einhalten.
Diese Handlungsanweisungen und Empfehlungen konkretisiert der Bund wie folgt:
- Im öffentlichen Verkehr wird dringend das Tragen einer Maske empfohlen, sofern die Abstandsregeln nicht eingehalten werden können.
- Bei Veranstaltungen bis 1000 Personen empfiehlt der Bundesrat, Sektoren einzurichten, damit die Zahl zu kontaktierender Personen beschränkt ist.
- Bei Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen, zum Beispiel im Konzert oder im Kino, reicht das Leerlassen eines Sitzes.
- Falls an Veranstaltungen, Anlässen oder in Schulen Abstandhalten nicht möglich ist, müssen Kontaktlisten geführt werden.
- Die Home-Office-Empfehlung wird aufgehoben. Die Entscheidung darüber ist den Arbeitgebern überlassen.
- Besonders gefährdete Personen können wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren. Sie müssen aber geschützt werden.
Der Bundesrat hat sich auch darüber verständigt, wie er auf eine zweite Welle reagieren würde. Im Gegensatz zur ersten Welle solle die Hauptverantwortung bei einem Wiederanstieg der Fallzahlen bei den Kantonen liegen. Der Bund soll aber dafür sorgen, dass rasch detaillierte Daten zu Verfügung stehen oder die Versorgung mit den notwendigen Heilmitteln und Schutzausrüstungen sichergestellt ist.