Zwei Jubiläen: Schweizer Behindertenorganisationen setzen derzeit ein Zeichen für die Rechte und die Gleichstellung von Menschen mit einer Beeinträchtigung. Mit diversen Veranstaltungen und Aktionstagen feiern sie gleich zwei Jubiläen: Vor zehn Jahren trat in der Schweiz die UNO-Behindertenrechtskonvention in Kraft, vor 20 Jahren das Schweizer Behindertengleichstellungsgesetz.
Das relativ neue Phänomen: Dank der neuen gesetzlichen Grundlagen können Menschen mit Behinderungen gerichtlich gegen Benachteiligungen vorgehen. Meist werden sie dabei von Organisationen unterstützt. Seit 2021 gehen die Behindertenverbände die Prozessführung koordiniert und strategisch an.
Das Ziel von strategischen Klagen: Die Verbände wollen mit ihren Klagen dafür sorgen, dass die Rechte, zu denen sich die Schweiz mit der Ratifizierung der UNO-Behindertenrechtskonvention verpflichtet hat, nicht toter Buchstabe bleiben und die Gesetze umgesetzt werden. Mit den Gerichtsfällen sollen zugleich offene Fragen geklärt und Lücken gefüllt werden. Im jungen Behindertengleichstellungsrecht gibt es noch viele Unklarheiten.
Erfolge vor Gericht: Zum Beispiel hat das Kantonsgericht Appenzell-Ausserrhoden entschieden, dass ein Heilbad behinderte Kinder nicht abweisen darf mit dem Argument, sie störten andere Gäste. Oder die SBB musste den Doppelstockzug «Dosto» nachbessern, damit Menschen im Rollstuhl selbständig einsteigen können. Und jüngst hat das Bundesgericht eine unabhängige Expertise dazu verlangt, ob ein Zeitzuschlag für Personen mit Leseschwäche beim Eignungstest für das Tiermedizin-Studium möglich ist.
Kritische Stimmen: Der Rechtsweg ist eigentlich zum Schutz des Einzelnen gedacht und nicht dafür, politische Ziele durchzusetzen. Der Dachverband Inclusion Handicap entgegnet, die Interessen der klagenden Person stünden immer an erster Stelle: Wenn diese Person den Prozess nicht mehr weiterführen wolle, werde der Fall abgebrochen oder mit der Gegenpartei ein Vergleich geschlossen – auch wenn dies aus strategischer Sicht keinen Sinn mache.
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