Das Bundesamt für Kultur (BAK) krebst zurück: Das «Zürcher Modell» für ein Ersatzeinkommen für Kulturschaffende wegen der Coronakrise ist doch nicht gesetzeswidrig. Dies bestätigt das BAK gegenüber SRF. Damit ist die grösste juristische Hürde für den umstrittenen Zürcher Vorschlag beseitigt.
Seit über einem Monat streiten die Zürcher Regierungsrätin Jacqueline Fehr (SP) und die Direktorin des Bundesamtes für Kultur, Isabelle Chassot, darüber, wie Kulturschaffende in der Coronakrise unterstützt werden sollen.
«Zürcher Modell» für Kulturschaffende
Fehr hat dafür in Eigenregie eine Pauschallösung vorgeschlagen: Künstlerinnen und Künstler sollen eine Art Grundeinkommen erhalten, bei dem sie ihre Ausfälle nicht im Detail nachweisen müssen. Finanziert würde dieses Ersatzeinkommen zur Hälfte von Bund und Kanton.
Die Krux: Bisher weigerte sich das BAK, für diese Lösung Hand zu bieten. Es berief sich dabei auf die Covid-Gesetzgebung des Bundes. Diese sehe keine Pauschallösungen vor. Wenn, dann müsse der Kanton Zürich sein Ersatzeinkommen alleine finanzieren.
Nun vollzieht das BAK allerdings eine Kehrtwende. Am Dienstag teilte es dem Kanton Zürich in einem Schreiben mit, das «Zürcher Modell» sei sehr wohl gesetzeskonform.
Vorschlag ist gesetzeskonform
Zu diesem Schluss gelangte das BAK, nachdem es ein juristisches Gutachten aus dem Kanton Zürich nachprüfen liess. «Die externe Überprüfung teilt die Einschätzung des Kurzgutachtens: Das Covid-19-Gesetz würde das vom Kanton Zürich vorgesehene Modell der Ausfallentschädigung an Kulturschaffende grundsätzlich zulassen», bestätigt das BAK auf Anfrage.
«Ich bin sehr glücklich, dass es nun vorwärtsgeht», sagt Regierungsrätin Fehr zu diesem Entscheid. Das Bundesamt für Kultur habe bisher zu wenig auf die städtischen Kantone gehört. Sie freue sich, dass das juristische Hin und Her jetzt entschieden sei.
Anpassung der Covid-Verordnung
Mit der Kehrtwende in Bern ist die wesentliche Hürde für Fehrs Ersatzeinkommen aus dem Weg geschafft. Umsetzen kann sie ihre Idee aber dennoch nicht sofort. Dafür müsste der Bundesrat nur die entsprechende Verordnung anpassen, was er ohne Einbezug des Parlaments tun könnte.
«Ob der Bundesrat eine Änderung der Verordnung vornimmt, ist ein politischer Entscheid», schreibt das BAK. Jacqueline Fehr gibt sich optimistisch: «Ich erwarte vom Bundesrat, dass er diesen Ball aufnimmt und für eine Lösung Hand bietet.»
Wie die Lösung für die Zürcher Künstlerinnen und Künstler aussieht, ist im Moment noch offen. Denkbar ist, dass sie sich bereits nächste Woche für das «Zürcher Modell» anmelden können. Der Kanton Zürich würde das nötige Geld quasi vorschiessen. Ob das in so kurzer Zeit wirklich umsetzbar ist, ist aber noch unklar.