Statt mit guten Vorsätzen und neuen Fitness-Abos hat das Jahr für die Fitnessstudios im Grunde gar noch nicht begonnen, wie Verbands-Präsident Claude Ammann feststellt: «Zuerst dachten wir, dass es nach 2020 nur noch besser laufen könnte. Doch es ist noch viel schlechter geworden.»
Schlechter, denn die Zentren blieben zu. Und das in ihrer umsatzstärksten Zeit. Drei Viertel ihres Umsatzes machen sie zwischen Herbst und Frühling. Dass sie möglicherweise ab 1. April wieder öffnen dürfen, wie es der Bundesrat in Aussicht stellt, ist deshalb nur ein halber Trost.
«Nicht einmal kostentragend»
Ammann führt selbst ein Fitnesscenter im Kanton Solothurn mit Physio-Therapie und Arzt-Praxis – insgesamt mit 12 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Gerade in den kleinen Fitnessstudios wie jenem von Ammann ist die Hälfte der Kundinnen und Kunden über 45 Jahre alt.
Einige Betriebe klammern sich an den letzten Strohhalm und hoffen, dass die Kantone endlich ihrer Pflicht nachkommen.
Diese möchten regelmässig trainieren, um gesund zu bleiben. Einige Fitnesscenter bieten nun Online-Kurse oder Aktivitäten draussen mit maximal fünf Teilnehmern an: «Für einen Betrieb, welcher einen Umsatz zwischen 750'000 und 1.2 Millionen erwirtschaftet, was der grösste Teil unserer Mitglieder machen, ist es nicht einmal kostentragend.»
Der Verband vereinigt nach eigenen Angaben rund 400 KMU mit 10'000 Arbeitsplätzen – Fitness-Ketten sind nicht vertreten. Ammann kritisiert Kantone und Bund, die Härtefall-Gelder liessen auf sich warten und würden kaum ausreichen.
Viele Unternehmen stünden vor dem finanziellen Aus. Besonders im Wallis und in der Romandie, wo die Studios schon länger geschlossen sind: «Einige Betriebe wurden hier bereits aufgekauft oder haben aufgegeben. Sie klammern sich an den letzten Strohhalm und hoffen, dass die Kantone endlich ihrer Pflicht nachkommen.»
Klagen werden vorbereitet
Ein anderer Weg soll nächste Woche beschritten werden. Der Fitnesscenter-Verband will eine Staatshaftungsklage einreichen und damit beim Bund Schadenersatz einfordern. Urs Saxer, Anwalt und Professor für Staats- und Verwaltungsrecht, bestätigt die Vorbereitungen dazu: «Das ist der einzige Weg, mit welchem allfällige Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.»
Saxer hält die Auswirkungen der bundesrätlichen Massnahmen auf die Fitness-Branche für nicht gerechtfertigt und unverhältnismässig. Etwa seien Fitnessstudios keine Corona-Hotspots. Das Argument, Sport in Innenräumen berge gar kein so hohes Ansteckungsrisiko, ist allerdings umstritten.
Hürden sind hoch
So oder so: Die Hürden für eine Klage sind hoch: Felix Uhlmann, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Zürich, erklärt: «Insbesondere setzt eine Staatshaftung voraus, dass wir ein widerrechtliches Verhalten seitens der Behörden haben.»
Und diese Bedingung für eine Staatshaftung ist nach Uhlmann kaum gegeben: «Ich würde vermuten, dass die Gerichte dem Bundesrat einen Spielraum geben, und es deswegen bereits an einer wesentlichen Amtsverletzung fehlt.»
Wir fühlen uns von den Politikern und den Kantonen verlassen, welche uns in den Abgrund laufen lassen.
Das Finanzdepartement muss die Klagen beurteilen und eine Stellungnahme vorbereiten, die an den Bundesrat geht. Lehnt dieser eine Stellungnahme oder die Klage ab, können die Kläger ans Bundesgericht gelangen.
Doch das dauert. Für gewisse Fitness- und Gesundheitszentren möglicherweise zu lange. Verbands-Präsident Claude Ammann will nicht untätig bleiben: «Wir fühlen uns von den Politikern und den Kantonen verlassen, welche uns in den Abgrund laufen lassen.» Mit dem Einklagen von Schadenersatz will er auch ein Zeichen setzen.