- Gegen eine Verschärfung des Geldwäschereigesetzes: Der Nationalrat tritt nicht auf die Gesetzesänderung des Bundesrats ein.
- Damit folgt die grosse Kammer der vorberatenden Kommission: Diese hatte mit 13 zu 12 Stimmen Nichteintreten empfohlen.
- Die Vorlage geht nun in den Ständerat. Lehnt dieser die Revision ebenfalls ab, ist der Gesetzesvorschlag beerdigt.
Der Entscheid fiel mit 107 zu 89 Stimmen. Gegen ein verschärftes Geldwäscherei-Gesetz stimmten mit Ausnahme einer Handvoll Abweichler die bürgerlichen Fraktionen von SVP, FDP und Mitte. Die Allianz aus SP, Grünen, Grünliberalen unterlag.
Grösster Streitpunkt war eine Ausweitung der Sorgfaltspflicht für Anwälte, Notare und weitere Berater. Dies würde den «Tod des Anwaltsgeheimnisses bedeuten», befürchtete etwa Vincent Maitre (M-CEB/GE). Auch Fraktionssprecher Philipp Bregy (M-CEB/VS) sah keinen Handlungsbedarf. Weitere bürgerliche Anwälte im Parlament untermauerten diese Aussagen.
Bundesrat Ueli Maurer hielt dem entgegen: Das Anwaltsgeheimnis werde auch mit der Gesetzesrevision gewahrt. Anwälte seien nur zur Meldung verpflichtet, wenn es das Berufsgeheimnis nicht verletze. Ausserdem würden Kontrollen von Anwälten durchgeführt. «Es ist kein geschickter Schachzug, wenn sich das Schweizer Parlament nicht mit der Geldwäscherei beschäftigen will.»
Auch die Befürworter im Parlament gaben erfolglos zu bedenken, dass sich die Schweiz mit dem Zementieren des Status quo auf Konfrontationskurs mit internationalen Gremien begebe. Eine Revision sei dringend notwendig. Ohne sie trage die Schweiz wichtigen Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF) nicht Rechnung, hielt Ursula Schneider Schüttel (SP/FR) fest.
Die internationale Task Force mit Sitz in Paris prüft regelmässig, ob die Gesetze ihrer Mitgliedstaaten ihren Empfehlungen entsprechen. «Es muss unser Ziel sein, die Schweiz aus dieser verdächtigten Lage zu befreien», so Judith Bellaïche (GLP/ZH). Die nächste Länderprüfung der Schweiz steht im laufenden Jahr an.
Die Berufsgruppen der Anwälte und Notare waren mit den «Panama Papers»-Enthüllungen 2016 in den Fokus gerückt: Daraus geht hervor, dass sich über 1200 Schweizer Firmen unter den 14'000 Banken, Anwaltsfirmen und anderen Mittelsmännern befanden, die Briefkastenfirmen aufbauen liessen.
Als nächstes wird der Ständerat über die Gesetzesänderungen im Geldwäscherei-Gesetz beraten. Tritt auch er nicht auf das Geschäft ein, ist es vom Tisch. Entscheidet er für Eintreten, muss sich der Nationalrat noch einmal mit der Frage beschäftigen.