- Der Ständerat entscheidet vorerst weder über härtere Strafen für Terroristen noch über Hausarrest für terroristische Gefährder.
- Er hat zwei Vorlagen an seine Kommission zurückgewiesen. Einer der Gründe war die im Gesetz vorgesehene internationale Zusammenarbeit.
- Eine Mehrheit in der kleinen Kammer möchte diese genauer regeln.
Zur Terrorismusbekämpfung hat der Bundesrat dem Parlament zwei Gesetzesvorlagen vorgelegt. Die eine soll die Verfolgung terroristischer Straftaten erleichtern. Die andere sieht präventive Massnahmen gegen sogenannte Gefährder vor. Sie sollen greifen, wenn die Hinweise nicht zur Eröffnung eines Strafverfahrens ausreichen. Und sie sollen es den Behörden ermöglichen, jemanden nach der Haftentlassung im Auge zu behalten.
Die kleine Kammer beschloss jedoch, beide Vorlagen an die vorberatende Sicherheitspolitische Kommission (SiK) zurückzuweisen und verlangt, dass sich nicht nur diese, sondern auch die Rechtskommission damit befasst.
Rieder: «Das geht entschieden zu weit»
Dies hatte Ständerat Beat Rieder (CVP/VS) beantragt. Er wies auf die Kritik des Anwaltsverbandes hin, dem er angehört: «Im neuen Gesetz ist die Möglichkeit vorgesehen, dass die Strafverfolgungsbehörden ohne Rechtshilfe bereits Informationen, Beweismittel und Ermittlungsergebnisse an ausländische Behörden übergeben dürfen und diese Entscheide nicht angefochten werden können.» Das gehe entschieden zu weit.
Weiter kritisierte Rieder, dass zusammen mit anderen Staaten gemeinsame Ermittlungsgruppen geschaffen werden könnten. Damit gebe die Schweiz Kompetenzen an «schwer kontrollierbare supranationale Organe» ab. «Wollen wir es wirklich zulassen, dass ausländische Strafverfolgungsbehörden in der Schweiz ermitteln?»
Keller-Sutter: «Verfahrensgrundsätze gewahrt»
Bundesrätin Karin Keller-Sutter widersprach Rieder. Die Verfahrensgrundsätze würden gewahrt, betonte sie. Die Schweizer Behörden könnten entscheiden, in welchen Fällen solche Ermittlungsgruppen eingesetzt würden und wem sie vorzeitig Informationen und Beweismittel zukommen lassen würden.
Manchen ging der Hausarrest dagegen nicht weit genug. Thomas Minder (parteilos/SH) sprach von einem «Softie-Gesetz». Kommissionssprecher Daniel Jositsch (SP/ZH) rief dazu auf, bei den Fakten zu bleiben: «Wir haben alle rechtsstaatlichen Sicherheiten eingebaut. Der Hausarrest muss von einem Gericht bewilligt und regelmässig überprüft werden. Und der Betroffene kann jederzeit einen Antrag stellen, dass er wieder aufgehoben wird.»
Caroni: «Man segelt hier sehr hart am Wind»
Die Kritiker postulierten Präventivhaft. Damit könnten Leute auf puren Verdacht hin über längere Zeit im Gefängnis eingesperrt werden.
FDP-Ständerat Andrea Caroni findet es zwar gut, dass der Polizei mehr Möglichkeiten gegeben werden. Doch zum Hausarrest sagt er: «Man segelt hier sehr hart am Wind und ich könnte mir vorstellen, dass der Europäische Menschenrechtsgerichtshof irgendwann sagt, nun seid ihr zu weit gegangen.»