- Fast sechzig Prozent der Bundesausgaben sind Subventionen an Kantone, Gemeinden, Betriebe und private Haushalte.
- Laut der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) sind bei weitem nicht alle diese Finanzhilfen wirtschaftlich und zweckmässig. Sie empfiehlt Massnahmen.
Seit Mitte des 20. Jahrhunderts habe der Bund seine Subventionszahlungen kontinuierlich erhöht, schreibt die EFK in ihrem Bericht. Die Finanzkontrolle überprüft die Wirksamkeit der Finanzhilfen der verschiedenen Departemente regelmässig.
Für den neusten Bericht analysierte die EFK 36 eigene Prüfberichte aus den Jahren 2018 bis 2022. Demnach gab der Bund etwa im Jahr 2022 48.5 Milliarden Franken für Subventionen aus. Das entsprach 59.7 Prozent seiner Gesamtausgaben.
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Die EFK sieht viel Potenzial zur Verbesserung – sowohl bei der Konzipierung als auch bei der Umsetzung und Wirkung von Subventionen, wie sie zusammenfassend festhält. Die gesetzlich festgelegten Bedingungen würden in der Praxis nicht immer hinreichend erfüllt.
Ziele nicht klar genug definiert
Es sei wiederholt festgestellt worden, dass die Subventionsämter den zumutbaren Eigenleistungen der Empfänger zu wenig Beachtung schenkten, so die EFK. Es gebe Fälle, bei denen mit öffentlichen Geldern Tätigkeiten subventioniert würden, die auch ohne diese Unterstützung auskommen könnten.
Aus diesem Grund empfehlen die Finanzkontrolleure der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV), deren Leitfaden zur Subventionsberichterstattung anzupassen. Es solle beispielsweise mehr Wert auf die Vermeidung von Mitnahmeeffekten gelegt werden. Ziel sei, dass den Verwaltungseinheiten von der EFV künftig genauer auf die Finger geschaut werde.
Die EFK kritisiert im Bericht ausserdem, dass die mit einer Subvention verfolgten Ziele häufig nicht oder nicht klar genug definiert würden, um die Wirkung der Subvention tatsächlich überprüfen zu können. Auch beobachtet die EFK nach eigenen Angaben mehrmals, dass subventionierte Aufgaben zu wenig klar von anderen, nicht subventionierten Leistungen abgegrenzt waren.
Angemessenere Erfolgskontrolle gefordert
Verbesserungspotenzial ortet die EFK auch in der Aufsicht der Subventionsämter. «Einerseits waren die subventionsrechtlichen Kostenrechnungen teilweise inkorrekt, unvollständig oder zu wenig transparent, was die Aufsicht deutlich erschwerte. Andererseits sollte die Aufsicht einer konsequenteren Risikoorientierung folgen.»
Finanzhilfen und Abgeltungen müssten einheitlicher und gerechter gewährt sowie zweckmässiger und effizienter verwendet werden, bilanzierte die EFK. Deshalb müssten Subventionen einer angemessenen Erfolgskontrolle unterliegen und Kennzahlen zur Überprüfung der Zielerreichung vorsehen.
Bei der letzten umfassenden Subventionsprüfung im Jahr 2008 hatte der Bundesrat das finanzielle Entlastungspotenzial auf über 100 Millionen Franken geschätzt. «Aufgrund des fehlenden politischen Willens im Parlament konnten die erwarteten Entlastungen aber nur bei knapp einem Fünftel der Subventionen realisiert werden», heisst es im aktuellen Bericht der EFK.
Mit Subventionen fördert der Bund Tätigkeiten ausserhalb der Bundesverwaltung, die zur Erreichung eines gesellschaftlichen oder politischen Ziels beitragen, aber ohne diese Subventionen kaum wahrgenommen würden. Rechtsgrundlage ist das Subventionsgesetz.