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Tieferer Zinssatz für Pensionskassen-Guthaben
Aus Echo der Zeit vom 04.09.2018. Bild: Keystone
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Berufliche Vorsorge Kommission schlägt vor: Mindestzinssatz soll gesenkt werden

  • Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge empfiehlt dem Bundesrat, den Mindestzinssatz zu senken.
  • Die Guthaben im obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge (BVG) sollen im nächsten Jahr nur noch zu 0,75 Prozent verzinst werden.
  • Zuletzt hatte der Bundesrat den Zinssatz auf das Jahr 2017 gesenkt, von 1,25 auf 1 Prozent. Dieser Satz gilt auch im laufenden Jahr.

Die Vorschläge der Kommissionsmitglieder reichten von 0,25 Prozent bis 1,25 Prozent. In der Schlussabstimmung habe sich eine knappe Mehrheit für 0,75 Prozent und gegen 1 Prozent ausgesprochen, heisst es in einer Mitteilung.

Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt, zu wie vielen Prozent das Vorsorgeguthaben der Versicherten im BVG-Obligatorium mindestens verzinst werden muss. Entscheidend für die Festlegung der Höhe ist die Entwicklung der Rendite der Bundesobligationen sowie zusätzlich der Aktien, Anleihen und Liegenschaften.

Noch weniger Mindestzins?

Für Travail Suisse, den unabhängigen Dachverband der Arbeitnehmenden, sei dieser Entscheid nicht nachvollziehbar. Die Kommission hätte gemäss Unterlagen gute Gründe gehabt, den Mindestzins bei 1 Prozent zu belassen, teilt der Verband mit. Umso mehr, als dass die Pensionskassen gute Rendite erzielen würden. «Der Entscheid wird das Vertrauen der Versicherten in die 2. Säule nicht stärken.»

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) reagierte empört auf die Empfehlung der Kommission. Diese verschärfe die Probleme der Arbeitnehmenden in der Altersvorsorge, sagte SGB-Sekretariatsleiter Daniel Lampart auf Anfrage. Eine Mindestverzinsung von unter 1 Prozent sei ein «Tabubruch», der zu immer weiter sinkenden Renten führe. Die Kassen hätten im Durchschnitt der letzten sechs Jahre eine Performance von 5,5 Prozent erzielt, stellte Lampart fest. Dass das Kapital im Obligatorium nun nur noch so wenig abwerfen solle, sei ein Skandal.

Für den Schweizerischen Arbeitgeberverband hingegen setzt die BVG-Kommission «ihre Glaubwürdigkeit aufs Spiel, wie der SAV umgehend mitteilt. Gerechtfertigt wäre für den Verband sogar ein tieferer Wert, nämlich von 0,5 Prozent. Er ist zudem dafür, das Konzept zur Festlegung des Mindestzinses anzupassen.

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