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Berufsbildung Streit über Abschlussprüfung in Allgemeinwissen beigelegt

  • Wer seine Berufslehre abschliesst, muss am Ende der Ausbildung eine Prüfung zur Allgemeinbildung ablegen.
  • Bisher war diese Schlussprüfung schriftlich. In Zukunft sollen sie auch mündlich erfolgen können.
  • Darauf haben sich Bund, Kantone, Arbeitsorganisationen und Schulen geeinigt.

Jede der rund 250 Berufslehren in der Schweiz schliesst mit einem Qualifikationsverfahren ab. Was die Allgemeinbildung betrifft, legt der Bund die Mindestvorschriften fest. Die Berufsfachschulen warten seit 2019 auf eine Revision der seit 2006 geltenden Regeln, um ihre Schullehrpläne aktualisieren zu können. Nun zeichnet sich eine Lösung ab.

Wie das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) mitteilt, wird die Berufslehre auch künftig mit einer Schlussprüfung zur Allgemeinbildung abgeschlossen, die mündlich oder schriftlich erfolgen kann. Ursprünglich war vorgesehen, die schriftliche Schlussprüfung durch eine vertiefte Schlussarbeit in Kombination mit einer mündlichen Prüfung zu ersetzen.

Parlament schaltete sich ein

In der im vergangenen Jahr durchgeführten Vernehmlassung war dies umstritten. Die Mehrheit der Partner in der Berufsbildung befürwortete diesen Vorschlag, die Wissenschafts-, Bildungs- und Kulturkommission des Ständerats (WBK-S) schlug eine Alternative vor.

Verantwortliche wollen Allgemeinbildung stärken

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Rund zwei Drittel aller Jugendlichen in der Schweiz absolvieren eine berufliche Grundbildung mit einer Dauer von zwei, drei oder vier Jahren. Die Allgemeinbildung an den Berufsfachschulen umfasst 120 Lektionen pro Lehrjahr. Dies entspricht drei Lektionen pro Woche.

Die Allgemeinbildung macht – neben der Prüfung der Berufskenntnisse und der praktischen Prüfung – einen Fünftel des Qualifikationsverfahrens einer beruflichen Grundbildung aus. Die Verbundpartner haben sich zum Ziel gesetzt, die Allgemeinbildung zu stärken, insbesondere durch einen kompetenzorientierten Ansatz, klare Umsetzungsregeln für Unterricht und Qualifikationsverfahren sowie gezielte Kompetenzförderung.

Das SBFI hat in Absprache mit Bildungsminister Guy Parmelin beschlossen, dem Vorschlag der Parlamentskommission zu folgen. Demnach erhalten die Kantone die Wahl, die Prüfungsform festzulegen. Sie können weiterhin schriftliche Schlussprüfungen durchführen oder neu mündliche Prüfungen.

Davor findet noch einmal eine Konsultation statt, wie das SBFI mitteilte. Sieben Jahre nach Einführung der neuen Regeln soll zudem eine Evaluation stattfinden. Bei dieser Gelegenheit könne überprüft werden, wie sich die Lösung bewährt habe.

SRF4 News aktuell, 28.02.25, 11 Uhr ; 

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