Das dritte Paket des neuen Asylgesetzes soll unter anderem die Fristen bei den Verfahrensschritten regeln. Diese sollen dann in 140 Tagen abgeschlossen sein. Die Abläufe werden in Zürich seit drei Jahren geprobt, erfolgreich, schreibt der Bundesrat.
Mehr Bearbeitungszeit soll Beschwerde-Risiko senken
Anderer Meinung ist Stefan Frey von der Schweizerischen Flüchtlingshilfe. Der Probelauf habe gezeigt, dass die Fristen viel zu kurz seien – etwa für Beschwerden nach Entscheiden oder bei der Ankündigung von Terminen. «Es geht uns darum, mit den längeren Fristen eine hohe Qualität des Verfahrens abzusichern – sowohl im Interesse der Asylsuchenden als auch der Behörden, um Beschwerden einzudämmen», so Stefan Frey.
Mehr Zeit soll also das Beschwerde-Risiko senken. Allerdings zeigt der Testbetrieb in Zürich, dass es bei einem kürzeren Verfahren weniger Beschwerden gibt. Frey kritisiert weiter, dass der Testbetrieb nicht alle Herausforderungen im Asylwesen habe proben können. Zum Beispiel, wenn aufgrund einer Krise oder eines Krieges plötzlich ein grosser Ansturm von Asylsuchenden auf die Schweiz zukomme. «Unsere Befürchtung ist, dass aufs Tempo gedrückt wird und Entscheide in einer Stresssituation gefällt werden, was für alle Beteiligten keine gute Sache ist», sagt Stefan Frey.
«Fehlkonzeption und reine Symptombekämpfung»
Von den grossen Parteien befürwortet auch die SP längere Fristen. Die CVP unterstützt die Richtung des Bundesrats. Die FDP wollte sich gestern noch nicht äussern. Für die SVP hingegen können die Fristen nicht kurz genug sein, eine Verlängerung wäre absurd, sagt Nationalrat Andreas Glarner.
«Die Fehlkonzeption ist, dass sie die falschen Leute reingelassen werden. Und dann für diese unsinnig grossen Mengen die Verfahren beschleunigen.» Das sei eine reine Symptombekämpfung. Man müsse damit beginnen, die Leute, die hier kein Bleiberecht haben, gar nicht erst aufzunehmen, so Glarner.
Im nächsten Frühling soll das schnellere Asylverfahren auch in den geplanten Bundesasylzentren in Boudry und Giffers geprobt werden.