- Der Bundesrat bietet zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zum dritten Mal das Militär auf.
- Maximal 2500 Armeeangehörige sollen die Spitäler bei der Pflege oder beim Patiententransport sowie die Kantone beim Impfen unterstützen.
- «Die Armeeangehörigen kommen zum Einsatz, wenn die Kantone darum ersuchen und ihre zivilen Mittel nicht ausreichen», teilt der Bundesrat mit.
Aufgrund der hohen Fallzahlen und der Situation in den Spitälern schliesst der Bundesrat nicht aus, dass die Kantone mit ihren verfügbaren Ressourcen an die Grenzen stossen werden. Daher hat er heute beschlossen, dem Gesundheitswesen nach dem Frühling und Herbst 2020 in einem dritten Assistenzdienst bis zu 2500 Armeeangehörige zur Verfügung zu stellen.
Die Kantone erhalten die Unterstützung durch die Armee jedoch nicht ohne Weiteres. Weiterhin müssten die Kantone in ihren Gesuchen aufzeigen, dass sie sämtliche zivilen Mittel und Instrumente ausgeschöpft haben, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung. Konkret müssen die Kantone also bereits Zivilschutz, Zivildienst und Feuerwehr um Hilfe gebeten haben.
Dies gilt auch für den privaten Sektor, wie der Bundesrat schreibt: «Unter anderem muss der Nachweis erbracht werden, dass auf dem Arbeitsmarkt kein zusätzliches Personal rekrutiert werden kann, dass die Möglichkeit, Arbeitslose anzustellen, ausgeschöpft wurde und dass Studierende der Medizin wie auch Samariter und weitere Freiwillige angefragt wurden und nicht mehr verfügbar sind.» Zudem müsse aufgezeigt werden, dass andere Gesundheitseinrichtungen keine Patientinnen und Patienten übernehmen können und medizinisch nicht dringende Eingriffe verschoben werden.
Die Prüfung dieser Voraussetzungen und die Behandlung der Gesuche delegiert der Bundesrat an das Bundesamt für Gesundheit (BAG). Die Zuteilung der Mittel der Armee obliegt der Sanitätsdienstlichen Koordinationsstelle (Sanko). Die Armee schliesst anschliessend eine Leistungsvereinbarung für den Umfang und die Dauer der militärischen Leistungen mit der zu unterstützenden zivilen Institution ab.
Parlament muss Beschluss noch genehmigen
Die Unterstützungsleistungen der Armee werden in erster Linie von Formationen erbracht, die sich im Wiederholungskurs befinden, durch einige Freiwillige mit Sanitätsausbildung sowie durch Sanitätsdurchdiener. Falls der Bedarf den verfügbaren Bestand an Sanitätsspezialisten übersteige, könne das Aufgebot von nicht im Dienst stehenden Formationen mit hoher Bereitschaft notwendig werden, heisst es weiter. Dabei würden keine Personen aufgeboten, die im zivilen Gesundheitswesen arbeiten und dort gebraucht werden.
Der Beschluss des Bundesrats gilt bis am 31. März 2022. Da der Assistenzdienst länger als drei Wochen dauert, muss ihn die Bundesversammlung genehmigen. Der Bundesrat wird dazu eine Botschaft zuhanden des Parlamentes verabschieden.