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Nationalrat will Eigenmietwert komplett abschaffen
Aus Tagesschau vom 14.06.2023.
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Besteuerung von Wohneigentum Nationalrat will Eigenmietwert komplett abschaffen

  • Wer ein Haus besitzt, soll künftig beim Ausfüllen der Steuererklärung auch bei Zweitwohnungen den Eigenmietwert nicht mehr angeben müssen.
  • Der Nationalrat hat anders als der Ständerat einem kompletten Systemwechsel bei den Wohneigentumssteuern zugestimmt.
  • Dieser Entscheid fiel mit 158 zu 31 Stimmen bei 3 Enthaltungen.

Nur die FDP stimmte im Rat gegen das Vorhaben. Sie wollte dem Beschluss des Ständerats folgen und selbstgenutzte Zweitwohnungen weiterhin zum Eigenmietwert besteuern. Es gehe um ein Anliegen der Bergkantone und um ein Entgegenkommen im Sinne eines mehrheitsfähigen Kompromisses, sagte Petra Gössi (FDP/SZ).

Die übrigen Fraktionen folgten jedoch der vorberatenden Wirtschaftskommission (WAK-N) und waren für einen konsequenten Systemwechsel inklusive Zweitwohnungen. Nur so könnten die Steuerbehörden administrativ entlastet und Doppelspurigkeiten verhindert werden, lautete der Tenor. «Bei einer Unterscheidung zwischen Erst- und Zweitwohnungen ergäben sich verfassungsrechtliche Probleme», gab Leo Müller (Mitte/LU) zu bedenken. Auch das Missbrauchspotenzial würde grösser.

«Wenn schon, denn schon», fasste Kathrin Bertschy (GLP/BE) kurz zusammen und plädierte damit ebenfalls für einen kompletten Systemwechsel.

Nur noch wenige Abzüge

Damit die Vorlage möglichst haushaltsneutral ist, sollen mit der Abschaffung des Eigenmietwerts auch die bisherigen Abzugsmöglichkeiten bei der Bundessteuer weitgehend gestrichen werden. Der Nationalrat möchte nur unter bestimmten Bedingungen weiterhin Abzüge für denkmalpflegerische Arbeiten zulassen. Keine Mehrheit fand der Antrag, zusätzlich befristet Abzüge für Energiesparmassnahmen zu erlauben. Ebenfalls Nein sagte die grosse Kammer zu einem Mietzinsabzug.

Eine Überbauung bei Dübendorf
Legende: Der Eigenmietwert ist ein fiktiver Betrag, der Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern bei den Steuern als Einkommen angerechnet wird, weil sie keine Miete bezahlen. Keystone/Steffen Schmidt

Dagegen beschloss der Nationalrat im Einklang mit dem Ständerat einen Ersterwerberabzug. Demnach können Steuerpflichtige, die erstmals eine dauernd und ausschliesslich selbstbewohnte Liegenschaft in der Schweiz erwerben, im ersten Steuerjahr nach dem Erwerb die auf diese Liegenschaft entfallenden privaten Schuldzinsen abziehen – Ehepaare bis zu 10'000 Franken, andere bis zu 5000 Franken.

Umstrittenes Vorhaben

Die Abschaffung der Besteuerung des Eigenmietwerts von Wohneigentum ist ein Dauerbrenner und umstritten. Schon zweimal scheiterten Vorlagen dazu an der Urne und schon mehrmals im Parlament. Die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) unternahm 2017 einen neuen Anlauf.

Der Eigenmietwert: ein Beispiel

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Angenommen, eine Familie erzielt ein Jahreseinkommen von 100'000 Franken. Sie wohnt in ihrem Eigenheim, das sie monatlich zu einem geschätzten Zins von 3000 Franken vermieten könnte (jährlich: 12 x 3000 = 36'000). In ihrem Wohnkanton beträgt der Eigenmietwert 60 Prozent des Marktpreises. In diesem Fall würde ihr steuerbares Einkommen erhöht auf:

60 Prozent von 36'000 = 21'600

100'000 + 21'600 = 121'600 Franken

Allerdings können Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten vom Eigenmietwert abgezogen werden. Angenommen, die Familie zahlt Hypothekarzinsen im Wert von 12'000 Franken jährlich. Ausserdem gibt sie 4000 Franken im Jahr für den Unterhalt der Immobilie aus. Dann beliefe sich ihr steuerbares Einkommen auf:

100'000 + (21'600 – 12'000 – 4000) = 105'600 Franken

Dieses Beispiel zeigt auch, dass der Eigenmietwert und die Abzüge stark von verschiedenen Grössen abhängen. So könnte die Familie einen höheren Betrag abziehen im Falle einer Erhöhung der Hypothekarzinsen. Ausserdem ist der zu berücksichtigende Eigenmietwert abhängig vom geschätzten Wert der Liegenschaft und dem Prozentsatz im jeweiligen Kanton. Auch die Unterhaltskosten können je nach Immobilie jährlich stark schwanken.

Theoretisch kann der Eigenmietwert das steuerbare Einkommen also auch senken – das ist bei den derzeit tiefen Zinsen aber unwahrscheinlich.

Der Ständerat sprach sich im Herbst 2021 relativ knapp für einen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung aus – jedoch mit der Ausnahme der Zweitliegenschaften. Ende September 2022 schickte der Nationalrat die Vorlage auf eine Zusatzrunde zurück in die Kommission. Das Fuder sei überladen, befand er. Damit sei keine Volksabstimmung zu gewinnen.

Ball liegt nun beim Ständerat

Auf einen Teil von früheren Forderungen verzichtete die Nationalratskommission im zweiten Anlauf. Das Rückweisen dieser Vorlage habe sich gelohnt, betonten verschiedene Rednerinnen und Redner im Nationalrat. «Wir haben jetzt eine Vorlage, die mehrheitsfähig sein dürfte», so Leo Müller.

In der Gesamtabstimmung nahm die grosse Kammer die Vorlage mit 109 zu 75 Stimmen bei 8 Enthaltungen an. Nun ist erneut der Ständerat am Zug.

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Archiv: Abschaffung des Eigenmietwerts wird zur Zangengeburt
Aus Tagesschau vom 29.09.2022.
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SRF4 News, 14.06.2023, 14 Uhr ; 

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