Das Bundesgericht stärkt den Regenbogenfamilien den Rücken. Auch wenn eine eingetragene Partnerschaft in die Brüche geht, soll der Kontakt zu den gemeinsam aufgezogenen Kindern möglich sein. Und zwar für beide Elternteile.
Das Bundesgericht hält fest, dass die Gerichte auch bei der Trennung von gleichgeschlechtlichen Paaren ein offizielles Besuchsrecht erlauben können.
Für Maria von Känel, Geschäftsführerin des Dachverbands Regenbogenfamilien, ist dieses Urteil eine sehr gute Nachricht: «Die Freude ist riesig. Es ist ein wichtiges Bundesgerichtsurteil, das aufzeigt, dass die originäre Elternschaft von Regenbogenfamilien anerkannt wird. Damit wird auch das Recht des Kindes auf Kontakt mit seinem zweiten Elternteil gestärkt.»
Das Bundesgerichtsurteil zeigt, dass die originäre Elternschaft von Regenbogenfamilien anerkannt wird.
Diese originäre Elternschaft für gleichgeschlechtliche Paare gibt es in der Schweiz eigentlich nicht. Wenn zwei Männer oder zwei Frauen zusammen Kinder grossziehen, gilt nur der leibliche Vater oder die leibliche Mutter von Anfang an als Elternteil.
Kriterium: Kinder als gemeinsames Projekt
Und trotzdem sagt das Bundesgericht jetzt: Wenn die Kinder ein gemeinsames Elternprojekt sind, wenn beide Partnerinnen oder Partner die Kinder aufgezogen haben, dann geht es den Kindern wohl in den meisten Fällen besser, wenn sie nach einer Trennung den Kontakt zu beiden Elternteilen halten können.
Im konkreten Fall ging es um zwei Genferinnen, die dank einer Samenspende im Ausland drei Kinder haben. Bei der Auflösung der Partnerschaft wurde der einen Frau aber kein Besuchsrecht gewährt. Das Bundesgericht hat diesen Entscheid nun aufgehoben, und das Genfer Gericht muss den Fall noch einmal neu beurteilen.
Eingetragene Partnerschaft rückt näher an Ehe
Maria von Känel erkennt darin einen Wandel in der Gesellschaft: «Die soziale Akzeptanz gegenüber der Familienvielfalt wird gestärkt. Somit wird die Lebensrealität von Regenbogenfamilien auch als eine von vielen möglichen Familienformen wahrgenommen und respektiert.»
Während die Schweiz also darüber diskutiert, ob die Ehe für alle eingeführt werden soll, ob gleichgeschlechtliche Paare Eltern sein können, rückt das Bundesgericht die eingetragene Partnerschaft bereits näher an die Ehe. Auf alle Fälle dann, wenn Kinder im Spiel sind.