Noch kurz vor ihrer Schwangerschaft ist Céline Zoeteweij befördert worden. Sie arbeitete über 10 Jahre für ein renommiertes Immobilienunternehmen in Genf. Zurück im Büro nach ihrem Mutterschaftsurlaub wird ihr eröffnet, man habe in der Zwischenzeit jemand kompetenteres eingestellt.
Kampf bis vor Gericht
«Ich stand komplett unter Schock», sagt die Frau, die mit ihrem zweiten Kind schwanger ist. «Ich hatte damit gerechnet, dass es ein schwieriger Tag wird, aber nicht mit einem solchen Schock.»
Sie hat die Kündigung nicht akzeptiert und ist bis vor Gericht gegangen. Dort hat sie in erster Instanz verloren, in der zweiten dann gewonnen. Das Gericht hat ihr eine Entschädigung von drei Monatslöhnen zugesprochen.
Ihr ehemaliger Arbeitgeber hat den Fall nun ans Bundesgericht weitergezogen und war für «10vor10» für eine Stellungnahme nicht erreichbar.
«Ich weiss jetzt, dass ich es überlebe»
Für Céline Zoeteweij war es klar, dass sie sich wehren muss. Der Zusammenhang zwischen der Mutterschaft und der Kündigung erschien ihr klar. «Ich sehe keinen anderen Grund. Sie kannten mich ja seit 10 Jahren und konnten meine Arbeit beurteilen.» Es gebe das Gleichstellungsgesetz und es müsse angewendet werden, sagt Zoeteweij.
Sie hofft auch, dass sie mit ihrem Beispiel andere Frauen dazu ermutigt, sich zu wehren. Heute hat sie wieder eine Arbeit in ihrer Branche und ist zufrieden. Und sie würde alles noch einmal genau gleich machen. «Ich weiss jetzt, dass ich es überlebe», lacht die Frau. «Zudem ermutigt es hoffentlich andere betroffene Frauen, sich zu wehren.
Nur wenige Fälle vor Gericht
Nur zwei bis drei Fälle pro Jahr landen vor Gericht, wie derjenige von Céline Zoeteweij. Die meisten betroffenen Frauen wenden sich an die Schlichtungsstelle ihres Kantons. Eine dieser Frauen ist Sabine S. Da sie auf Stellensuche ist, möchte sie anonym bleiben und «10vor10» hat ihren Namen geändert.
Sabine S. war bereits schwanger, als sie einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieb. Ihr wurde von Juristen empfohlen, den Arbeitgeber noch vor Stellenantritt über die Schwangerschaft zu informieren. «Zwei Wochen später habe ich dann den Arbeitgeber informiert und hatte 24 Stunden später die Kündigung auf dem Tisch. Dort stand schwarz auf weiss: Kündigung wegen Schwangerschaft.»
Sabine S. ist sehr enttäuscht, sie hatte sich auf die Stelle gefreut. Sie akzeptiert die Kündigung nicht und wehrt sich. Sabine S. und ihr Arbeitgeber einigen sich auf eine Entschädigung von drei Monatslöhnen vor der Schlichtungsstelle.