Eine App auf dem Smartphone, die Begegnungen zwischen Personen aufzeichnet, ist nur dann wirksam, wenn mindestens 60 Prozent der Bevölkerung sie nutzen. Sonst werden zu wenige Kontakte registriert und sie vermag mögliche Ansteckungen nicht nachzuverfolgen.
Deshalb spricht sich CVP-Ständerätin Andrea Gmür dafür aus, dass die App für alle als obligatorisch erklärt wird. Auch sie wolle keinen Überwachungsstaat, bekräftigt Gmür. «Doch wenn aufgrund des Obligatoriums andere Freiheitsrechte gewährt werden können, wäre die Akzeptanz höher.»
Das Parlament will mitreden
Eine staatlich verordnete Nachverfolgung aller persönlichen Kontakte würde die Privatsphäre der Bevölkerung aber zu stark verletzen, findet hingegen die staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK). Sie hat mit einer überwältigenden Mehrheit eine Motion überwiesen, die darauf besteht, dass die App freiwillig sein muss.
Zudem möchte die SPK, dass der Bundesrat eine gesetzliche Grundlage schafft, die dem Parlament vorgelegt wird. Der grüne Fraktionschef Balthasar Glättli hat die Motion eingereicht. Es gehe um enorm wichtige Daten- und Persönlichkeitsschutzfragen, die nicht vom Bundesrat allein entschieden werden dürften, begründet er seinen Vorstoss.
Zudem seien die riesigen Erwartungen in eine solche App wohl überhöht. «Deshalb muss sie nicht zwingend jetzt umgesetzt werden, um die Krankheit zu besiegen.»
Es gibt Verzögerungen mit der App
Eigentlich war vorgesehen, dass die App beim nächsten Öffnungsschritt am 11. Mai verfügbar sein soll. Doch nun teilt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) mit, es würden noch Tests durchgeführt. Die App werde lanciert, sobald alle nötigen Voraussetzungen gegeben seien.
Die App wird von einer Gruppe von Wissenschafterinnen und Wissenschaftern an den ETH Lausanne und Zürich entwickelt. Den Auftrag dazu gab das BAG.
Datenschutz sicherstellen
Um den Datenschutz zu gewährleisten, sollen die Kontaktdaten via Bluetooth-Technologie von Mobiltelefon zu Mobiltelefon festgestellt werden statt via Standortüberwachung. Auch sollen sie auf den einzelnen Geräten gespeichert werden statt zentral in einer Datenbank.
Eine zentrale Datenbank speichert dabei bloss die anonymisierten Daten der Personen, die positiv auf Sars-CoV-2 getestet wurden. Via regelmässige Abfrage stellen dann die individuell installierten Apps jeweils fest, ob ein Kontakt mit einer infizierten Person stattgefunden hat.
App einführen per Notverordnung?
Der Bundesrat muss bald entscheiden, ob und unter welchen Bedingungen er eine App via Notverordnung einführen will. Auf das Parlament warten möchte er nicht, denn dann würde zu viel Zeit vergehen, um sie als Mittel in der Bekämpfung der aktuellen Corona-Pandemie einzusetzen. Freiwilligkeit hin oder her.