- Der Impfstoff gegen die Blauzungenkrankheit (BTV-3) darf auch in der Schweiz eingesetzt werden.
- Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat in Absprache mit der Zulassungsbehörde Swissmedic eine sogenannte Allgemeinverfügung erlassen.
- Dadurch dürfen Impfstoffe gegen den besonders für Schafe sehr schädlichen Serotyp 3 der Blauzungenkrankheit (BTV-3) importiert und angewendet werden.
Die Impfung schützt die Tiere zwar nicht vor der durch Mücken übertragenen Krankheit, kann aber deren Verlauf mildern. Auch die Sterblichkeit unter den Tieren kann sie verringern.
In der EU gebe es gesetzliche Grundlagen, damit Mitgliedsländer unter bestimmten Umständen nicht zugelassene Impfstoffe verwenden können, in der Schweiz hingegen nicht, so das BLV.
Das Bundesamt und das Heilmittelinstitut Swissmedic stützen ihre Allgemeinverfügung auf einen Artikel im Tierseuchengesetz. Begründet wird das mit der Dringlichkeit und vielen von der Blauzungenkrankheit betroffenen Tierhaltungen.
Konkret erlaubt das Gesetz, «alle Massnahmen zu treffen, die nach dem jeweiligen Stand der Wissenschaft und der Erfahrung angezeigt erscheinen, um das Auftreten und die Ausdehnung einer Tierseuche zu verhindern». Die Impfung sei nach heutigem Stand die beste Möglichkeit, um Verlusten vorzubeugen. Sie wird empfohlen, ist aber freiwillig und muss von den Tierhaltern bezahlt werden.
Über 20 Kantone betroffen
Geimpft werden kann gegen den besonders für Schafe sehr schädlichen Serotyp 3 der Blauzungenkrankheit (BTV-3). Die ersten Fälle dieses Serotyps wurden in der Schweiz Ende August 2024 nachgewiesen. Verbreitet wird die Krankheit von Gnitzen, einer kleinen Blut saugenden Mückenart.
Zu den Symptomen gehören Fieber, Entzündungen der Schleimhäute, Lahmheit und Fehlgeburten. Bei Kühen verläuft BTV-3 häufig milder als bei Schafen. Doch auch sie können starke Symptome entwickeln, und sie geben deutlich weniger Milch.
In der Schweiz steigt die Zahl der von der Blauzungenkrankheit betroffenen Schaf- und Rinderbestände. Am 11. Oktober war der Serotyp BTV-3 in gut 1000 Tierhaltungen aufgetreten und der Serotyp BTV-8 in rund 150, wie aus einer Liste des BLV hervorging. In über 20 Kantonen wurde mindestens ein Serotyp nachgewiesen. Für Menschen ist die Seuche ungefährlich.
Rasches Handeln wegen der Blauzungenkrankheit forderte vor kurzem auch eine Parlamentskommission, mit einer einstimmig verabschiedeten Motion. Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerats (WBK-S) verwies dabei auf die Möglichkeit in den EU-Ländern, die Impfung in einer Notlage anwenden zu können.