Das Wichtigste in Kürze
- Nach Inkrafttreten des neuen Nachrichtendienstgesetzes am 1. September 2017 wird nun annähernd bekannt, welche Überwachungsmassnahmen angewandt worden sind.
- Genaue Zahlen sind noch nicht veröffentlicht. Claude Janiak, Präsident der Geschäftsprüfungsdelegation, gibt allerdings Hinweise dazu: Die Überwachungstätigkeit bewege sich im Rahmen des Erwarteten.
- Abhören oder Verwanzen – Massnahmen die im Abstimmungskampf um das neue Gesetz heftig diskutiert worden sind – stünden weniger im Zentrum.
- Einzelne Probleme sieht Janiak noch beim Genehmigungsverfahren.
Seit knapp acht Monaten ist das neue Nachrichtendienstgesetz in Kraft. Der Nachrichtendienst NDB hat damit mehr Möglichkeiten zur Überwachung: Er kann in bestimmten Situationen Telefongespräche abhören, Räume verwanzen oder in Computer eindringen.
Eines der neuen Überwachungsinstrumente stehe im Vordergrund, sagt der Präsident der Geschäftsprüfungsdelegation GPDel, der Baselbieter SP-Ständerat Claude Janiak: «In der Regel geht es bis jetzt darum, dass man Randdaten überprüfen kann – also rückwirkend wer hat wann mit wem telefoniert.»
Abgehört wird eher selten
Weniger im Zentrum stünden damit jene Überwachungsmassnahmen, über jene im Abstimmungskampf zum neuen Nachrichtendienstgesetz besonders heftig debattiert wurde – etwa das Abhören von Telefongesprächen oder Wanzen in Privaträumen.
Janiak wurde über diese erste Bilanz kürzlich vom Bundesverwaltungsgericht informiert. Dieses muss stets Anträge des Nachrichtendienstes genehmigen, bevor jener seine neuen Instrumente anwenden darf. Über seine Tätigkeit muss das Bundesverwaltungsgericht die GPDel jährlich informieren – so verlangt es das neue Nachrichtendienstgesetz.
Seinen ersten Bericht dazu hat das Gericht der GPDel nun abgeliefert. Aus diesem geht auch die Anzahl solcher Überwachungen hervor. Von rund zehn Fällen pro Jahr ging der Bundesrat im Vorfeld aus. «Es bewegt sich in dem Rahmen, wie wir uns das vorgestellt haben», sagt Janiak. Man könne das natürlich unterschiedlich zählen: «Wenn man eine Massnahme für eine Operation verlängert – ist das jetzt eine, oder sind es bereits zwei?»
Es bewegt sich in dem Rahmen, wie wir uns das vorgestellt haben.
Ins Detail will der SP-Ständerat nicht gehen – die genauen Zahlen mache der Nachrichtendienst demnächst öffentlich.
Potential beim Genehmigungsverfahren
Einzelne Probleme sieht Janiak beim Genehmigungsverfahren. Dieses läuft über mehrere Stufen: Nach dem Entscheid des Gerichts muss immer auch der Verteidigungsminister sein Einverständnis für eine Überwachung geben. Zuvor muss dieser allerdings noch die Justizministerin und den Aussenminister anhören. Das gehe nicht immer ganz schnell: «Es ist vorgekommen, dass wegen Abwesenheiten eines Bundesrates eine Genehmigung verzögert wurde.»
Sind Bundesräte im Ausland, können sie nicht immer sofort abhörsicher über die Überwachungsgesuche des NDB informiert werden. Das Bundesverwaltungsgericht kann zudem ein Gesuch des NDB ablehnen – auch das sei bislang vorgekommen, so Janiak.