An kaum einem anderen Ort am Murtensee gibt es so viele private Stege mit Anlegestellen für Boote und Schiffe wie in der Gemeinde Mont-Vully. Seit mehreren Jahrzehnten nutzen und geniessen viele Hausbesitzer ihren exklusiven Zugang zum See. Auch Ursula Günti: «Seit 80 Jahren verbringe ich viel Zeit auf meinem Steg. Im Sommer und im Winter», erzählt die Rentnerin.
«Absoluter Horror»
Nun aber fordert der Kanton Freiburg den Rückbau der privaten Stege. Der eigene Steg bald weg? «Diese Vorstellung ist für mich Horror, absoluter Horror», so Ursula Günti. Der Widerstand der betroffenen Hauseigentümer ist gross. Sie fühlen sich um ihren Seezugang und ein jahrzehntelanges Gewohnheitsrecht betrogen.
Für den Kanton Freiburg hingegen ist klar: Die privaten Bootstege müssen weg. Denn: Sie verstossen gegen Bundesrecht. «Die Uferbereiche der Schweizer Seen sind geschützt, sie bieten Lebensraum für viele Pflanzen und Tiere», erklärt Guido Balmer von der Bau- und Umweltdirektion des Kantons Freiburg.
Ausserdem ist unklar, aufgrund welcher rechtlichen Grundlagen die privaten Stege einst errichtet wurden. Ein ordentliches Baugenehmigungsverfahren dürften sie kaum je durchlaufen haben. «Der See ist öffentlicher Grund», so Guido Balmer vom Kanton Freiburg. «Es würde überraschen, wenn es für ein privates Bauwerk im See je eine ordentliche Baubewilligung gegeben hat. Allerhöchstens eine temporäre Nutzungsbewilligung ist denkbar.»
Rechtsstreit kündigt sich an
Die Besitzerinnen und Besitzer der Bootsstege am Murtensee wollen sich mit aller Kraft für deren Erhalt einsetzen. Für sie bedeuten die Stege einen direkten Zugang zum See und damit ein grosses Stück Lebensqualität, das sie nicht einfach so preisgeben wollen. Ausserdem befürchten sie einen Wertverlust ihrer Häuser, wenn der exklusive Seezugang wegfällt.
Stegbesitzer Joseph Jenny gibt sich kämpferisch: «Es ist unser Zugang zum See.» Er und die anderen Besitzer sind darum fest entschlossen, alle vorhandenen Rechtsmittel auszunützen. Sie schliessen auch den Gang an das Bundesgericht nicht aus.
Erst aber muss die revidierte Ortsplanung öffentlich aufliegen. Erst dann können sich die Betroffenen rechtlich gegen den Rückbau der Bootsstege wehren. Wann das der Fall sein wird, ist zurzeit noch unklar.