- Die reguläre Frist zur Verlängerung der Börsenanerkennung ist abgelaufen.
- Bis heute Nachmittag hätte die EU-Kommission den 28 Mitgliedsstaaten einen Antrag auf Verlängerung der Anerkennung unterbreiten müssen. Doch sie hat es nicht getan.
- «Die Börsenanerkennung läuft am 30. Juni aus», heisst es von der Kommission.
- Allerdings gab es hinter den Kulissen der EU durchaus kontroverse Gespräche, ob dieses Vorgehen zielführend ist.
Die EU warf dem Bundesrat vor kurzem vor, keine ernsthaften Versuche unternommen zu haben, um die von Ueli Maurer am 7. Juni geforderten Präzisierungen rund um das Rahmenabkommen auszuarbeiten. Am 12. Juni sei der Schweizer Staatssekretär Roberto Balzaretti zwar zu einem Abendessen in Brüssel empfangen worden, doch er habe die EU bloss über weitere innenpolitische Konsultationen informiert. Ein konkretes Mandat für Gespräche habe er nicht dabeigehabt.
Seither, sagt die EU, herrsche Funkstille. Ein politischer Wille, das Rahmenabkommen rasch zu unterzeichnen, sei nicht zu erkennen. Das Ende der Börsenanerkennung die logische Konsequenz.
Geheimes Treffen mit Nachbarstaaten
Allerdings gab es hinter den Kulissen der EU durchaus kontroverse Gespräche, ob dieses Vorgehen zielführend ist. Laut Informationen von SRF fand noch am letzten Dienstag ein geheimes Treffen zwischen der Kommission und den vier EU-Nachbarstaaten der Schweiz statt.
Während sich Frankreich hinter das harte Vorgehen der Kommission stellte, meldeten Italien und vor allem Österreich und Deutschland Bedenken an. Deutschland befürwortete eine Verlängerung der Börsenanerkennung bis 30. Juni 2020 oder gar unbefristet.
Länder wie Deutschland fürchten nicht nur Negativfolgen auf den Finanzmärkten. Vielmehr droht das Ende der Börsenanerkennung ihrer Einschätzung nach auch politisch zum Bumerang zu werden.
Die Schweiz könnte erst recht nicht mehr bereit sein, einen Schritt auf die EU zuzugehen. Und erst recht würde die Schweiz wohl keine Gelder mehr für arme EU-Staaten – sogenannte Kohäsionszahlungen – locker machen wollen.
Keine Frist ohne Ausnahme
Die EU-Kommission zeigte nach SRF-Informationen zwar ein gewisses Verständnis für diese Argumente – blieb aber trotzdem hart.
Noch könnte sie sich umstimmen lassen, denn in Brüssel gilt: keine Frist ohne Ausnahme. Auch bei der Börsenanerkennung ist eine Verlängerung in letzter Minute zumindest theoretisch denkbar.
Mit der Börsenanerkennung ist erst Schluss, wenn sie tatsächlich ausgelaufen ist. Vieles spricht dafür, dass dies am 30. Juni um Mitternacht der Fall sein wird.