- Wenn ein RAV Unternehmen einen Job-Bewerber vorschlägt, sind die Firmen damit oft nicht glücklich.
- Das gilt für fast die Hälfte der 4500 Unternehmen, die vom Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) befragt wurden.
- Mit den Dienstleistungen der Regionalen Arbeitszentren (RAV) sind die Schweizer Firmen aber mehrheitlich zufrieden.
In der Seco-Umfrage vom April/Mai waren fast die Hälfte der Unternehmen, mit den vom RAV vorgeschlagenen Kandidaten unzufrieden. Die Kandidaten hätten eher schlecht oder gar sehr schlecht mit dem Stellenprofil zusammengepasst, stellten die Firmen fest.
Unnötiger Mehraufwand beim Inländervorrang
Dies dürfte im Zusammenhang mit dem Inländervorrang light interessant sein: Ab dem ab 1. Januar 2018 müssen nämlich Arbeitgeber freie Stellen in Berufen mit einer Arbeitslosenquote von mindestens 5 Prozent den Arbeitsämtern melden. Die RAV müssen anschliessend innert drei Tagen passende Kandidaten vorschlagen.
Diese Meldepflicht wird den RAV einen Mehraufwand bescheren – und dieser wird umso grösser ausfallen, je weniger die Kandidaten zu den Unternehmen passen.
Manchmal gar keine Stelle gesucht
Die Unternehmen, die mit dem Vorschlag eines RAV unzufrieden waren, erachteten in den meisten Fällen (75 Prozent) die Fähigkeiten der Kandidaten als ungeeignet. Teilweise wurde auch deren fehlende Motivation (16 Prozent) kritisiert. Oder, dass die Person gar nicht wirklich eine Stelle suchte.
Insgesamt aber sind die Unternehmen zufrieden mit den Dienstleistungen des RAV (73 Prozent sehr oder ziemlich zufrieden).