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Bundesgelder für Ausbildung Bundesrat definiert Umsetzung der Pflegeinitiative

  • Die Ausbildung von Pflegefachleuten soll ab Mitte 2024 mit Bundesgeldern gefördert werden. Das hat der Bundesrat entschieden.
  • Bis eine Milliarde Franken soll dafür während acht Jahren zur Verfügung gestellt werden, wie es in einer Mitteilung heisst.
  • Der Bundesrat hat die entsprechenden Umsetzungsbestimmungen zur Pflegeinitiative in die Vernehmlassung geschickt.

In Spitälern und Heimen fehlen Tausende Pflegefachleute. Die im November 2021 an der Urne angenommene Volksinitiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)» will der Bundesrat in zwei Etappen umsetzen.

Die erste, mit einer ab Mitte 2024 und über acht Jahre laufenden Ausbildungsoffensive und der Möglichkeit für Pflegende, gewisse Leistungen selbstständig abzurechnen, ist seit Dezember 2022 parlamentarisch unter Dach und Fach. Der Bundesrat hat nun verschiedene Verordnungsänderungen bis zum 23. November 2023 in die Vernehmlassung geschickt, die auf dem Gesetz basieren.

Kantone müssen Massnahmen umsetzen

Bis eine Milliarde Franken sollen Bund und Kantone als Beiträge an ausbildende Institutionen wie etwa Gesundheitseinrichtungen, höhere Fachschulen und Fachhochschulen sowie als Stipendien beisteuern. Mit acht Millionen Franken sollen zudem für vier Jahre Projekte unterstützt werden, die die Effizienz in der medizinischen Grundversorgung fördern. Im Fokus stehen sollen innovative Versorgungsmodelle in der Langzeitpflege.

In verschiedenen Verordnungen formulierte der Bundesrat die Kriterien für die Beiträge des Bundes. So sind die Kantone verpflichtet, in drei Bereichen Fördermassnahmen umzusetzen. Die gesetzlichen Grundlagen müssen von ihnen geschaffen werden.

Drei Fördergefässe

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  1. Gesundheitseinrichtungen wie Spitäler, Pflegeheime oder Spitex-Organisationen sollen Beiträge erhalten, um ungedeckte Kosten in der praktischen Ausbildung von diplomierten Pflegefachkräften zu decken. Unterstützt werden sollen auch innovative Massnahmen der Gesundheitseinrichtungen, die zu mehr praktischen Ausbildungsplätzen führen, etwa der Zusammenschluss von mehreren Gesundheitseinrichtungen zu Ausbildungsverbünden oder der Aufbau von Ausbildungsstationen.
  2. Auch die höheren Fachschulen und die Fachhochschulen sollen Unterstützungsbeiträge erhalten, damit sie die Zahl der Ausbildungsabschlüsse erhöhen können.
  3. Angehende Pflegefachpersonen sollen während ihrer Diplomausbildung finanziell unterstützt werden, falls sie ihren Lebensunterhalt sonst nicht sichern könnten.

Mechanismus gegen Kostensteigerung

Der Bund beteiligt sich gemäss Gesetz bis maximal zur Hälfte an den Beiträgen der Kantone. Die finanzielle Unterstützung des Bundes ist befristet und degressiv ausgestaltet. Insgesamt kann der Bund die kantonalen Aufwendungen für die Ausbildung im Bereich Pflege mit maximal rund 470 Millionen Franken während acht Jahren unterstützen.

Eine Pflegefachfrau stütz eine Person neben einem Spitalbett.
Legende: Mit den Massnahmen will der Bundesrat Pflegeberufe attraktiver machen und die Ausbildung von mehr Fachleuten fördern. KEYSTONE/Gaetan Bally

Zur Steigerung der Attraktivität des Berufs sollen Pflegefachpersonen zudem bestimmte Leistungen direkt zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) abrechnen können. Es handelt sich um Leistungen der Abklärung, Beratung und Koordination sowie der Grundpflege, wie der Bundesrat nun konkretisierte.

Sollten aufgrund der direkten Abrechnung von Pflegefachpersonen das Leistungsvolumen und in der Folge die Krankenversicherungsprämien steigen, können die Tarifpartner laut dem Bundesrat einen Kontrollmechanismus aushandeln, um einen ungerechtfertigten Anstieg der Gesundheitskosten zu verhindern.

Zweite Etappe in Arbeit

Weitere Elemente des neuen Verfassungsartikels will der Bundesrat in einem neuen Gesetz regeln, dessen Vorentwurf bis im Frühling 2024 stehen soll. Die zweite Etappe enthält eine Reihe von Massnahmen, um die Arbeitsbedingungen in der Pflege zu verbessern. Dazu gehören etwa strengere Vorgaben zur Erstellung von Dienstplänen, Entschädigungen für kurzfristige Arbeitseinsätze oder die Pflicht der Sozialpartner, über Gesamtarbeitsverträge (GAV) zu verhandeln.

Audio
Aus dem Archiv: Umsetzung der Pflege-Initiative in Solothurn
aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 04.04.2023. Bild: Keystone/Gaetan Bally
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 13 Sekunden.

SRF 4 News, 23.08.2023, 11:00 Uhr ; 

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