- Die Ausbildung von Pflegefachleuten soll ab Mitte 2024 mit Bundesgeldern gefördert werden. Das hat der Bundesrat entschieden.
- Bis eine Milliarde Franken soll dafür während acht Jahren zur Verfügung gestellt werden, wie es in einer Mitteilung heisst.
- Der Bundesrat hat die entsprechenden Umsetzungsbestimmungen zur Pflegeinitiative in die Vernehmlassung geschickt.
In Spitälern und Heimen fehlen Tausende Pflegefachleute. Die im November 2021 an der Urne angenommene Volksinitiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)» will der Bundesrat in zwei Etappen umsetzen.
Die erste, mit einer ab Mitte 2024 und über acht Jahre laufenden Ausbildungsoffensive und der Möglichkeit für Pflegende, gewisse Leistungen selbstständig abzurechnen, ist seit Dezember 2022 parlamentarisch unter Dach und Fach. Der Bundesrat hat nun verschiedene Verordnungsänderungen bis zum 23. November 2023 in die Vernehmlassung geschickt, die auf dem Gesetz basieren.
Kantone müssen Massnahmen umsetzen
Bis eine Milliarde Franken sollen Bund und Kantone als Beiträge an ausbildende Institutionen wie etwa Gesundheitseinrichtungen, höhere Fachschulen und Fachhochschulen sowie als Stipendien beisteuern. Mit acht Millionen Franken sollen zudem für vier Jahre Projekte unterstützt werden, die die Effizienz in der medizinischen Grundversorgung fördern. Im Fokus stehen sollen innovative Versorgungsmodelle in der Langzeitpflege.
In verschiedenen Verordnungen formulierte der Bundesrat die Kriterien für die Beiträge des Bundes. So sind die Kantone verpflichtet, in drei Bereichen Fördermassnahmen umzusetzen. Die gesetzlichen Grundlagen müssen von ihnen geschaffen werden.
Mechanismus gegen Kostensteigerung
Der Bund beteiligt sich gemäss Gesetz bis maximal zur Hälfte an den Beiträgen der Kantone. Die finanzielle Unterstützung des Bundes ist befristet und degressiv ausgestaltet. Insgesamt kann der Bund die kantonalen Aufwendungen für die Ausbildung im Bereich Pflege mit maximal rund 470 Millionen Franken während acht Jahren unterstützen.
Zur Steigerung der Attraktivität des Berufs sollen Pflegefachpersonen zudem bestimmte Leistungen direkt zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) abrechnen können. Es handelt sich um Leistungen der Abklärung, Beratung und Koordination sowie der Grundpflege, wie der Bundesrat nun konkretisierte.
Sollten aufgrund der direkten Abrechnung von Pflegefachpersonen das Leistungsvolumen und in der Folge die Krankenversicherungsprämien steigen, können die Tarifpartner laut dem Bundesrat einen Kontrollmechanismus aushandeln, um einen ungerechtfertigten Anstieg der Gesundheitskosten zu verhindern.
Zweite Etappe in Arbeit
Weitere Elemente des neuen Verfassungsartikels will der Bundesrat in einem neuen Gesetz regeln, dessen Vorentwurf bis im Frühling 2024 stehen soll. Die zweite Etappe enthält eine Reihe von Massnahmen, um die Arbeitsbedingungen in der Pflege zu verbessern. Dazu gehören etwa strengere Vorgaben zur Erstellung von Dienstplänen, Entschädigungen für kurzfristige Arbeitseinsätze oder die Pflicht der Sozialpartner, über Gesamtarbeitsverträge (GAV) zu verhandeln.