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Das Bundesgericht und sein Urteil im Fall Marie
Aus Echo der Zeit vom 07.03.2018. Bild: Keyston
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Bundesgericht kippt Verwahrung «Claude D. kommt wohl nie mehr auf freien Fuss»

Die Tat beschäftigte 2013 die ganze Schweiz. Ein verurteilter Mörder, eben erst auf Bewährung auf freien Fuss gesetzt, verschleppte und ermordete in Payerne erneut eine junge Frau.

2016 wurde Claude D. von der Waadtländer Justiz zu lebenslangem Gefängnis und lebenslanger Verwahrung verurteilt. Heute nun hat das Bundesgericht die lebenslange Verwahrung aufgehoben. Das Urteil dürfte auf wenig Verständnis stossen. Gerichtskorrespondent Sascha Buchbinder ordnet es ein.

Sascha Buchbinder

SRF-Gerichtskorrespondent

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Sascha Buchbinder berichtet für Radio SRF aus der Westschweiz und über das Bundesgericht in Lausanne. Zuvor arbeitete er in der Inlandredaktion in Bern.

SRF News: 2004 wurde die Verwahrungsinitiative an der Urne angenommen. Seit 2008 ist das Gesetz in Kraft. Anwendung findet es aber auch mit dem heutigen Urteil nicht. Sascha Buchbinder, wie beurteilen Sie das?

Sascha Buchbinder: Das ist heikel. Denn es liegt nahe, zu denken, die Richter missachteten den Volkswillen. Tatsächlich hat das Bundesgericht bisher alle lebenslänglichen Verwahrungen aufgehoben. Die Massnahme passt in ihrer Unversöhnlichkeit nur extrem schwer in unser Rechtssystem.

Wenn jemand wie Claude D. nicht lebenslänglich verwahrt werden kann, dann ist das Gesetz juristisch ein toter Buchstabe.

Damit das Gesetz die Menschenrechte nicht verletzt, hat das Parlament jedoch Sicherungen eingebaut. Schliesslich wollen wir auch nicht, dass irgendein Gericht leichthin Menschen lebenslänglich wegsperrt.

Ist es denn ein falsches Gesetz?

Was heisst falsch? Wie viele Täter müssten denn lebenslänglich verwahrt werden, damit wir zufrieden sein können? Das Gesetz war immer ausdrücklich nur für Extremfälle gedacht.

Claude D. ist ohnehin lebenslänglich eingesperrt – nicht nur für 15 Jahre, sondern so lange er lebt.

Doch wenn jemand wie Claude D., den derzeit alle Gutachter für gefährlich und nicht behandelbar halten, nicht lebenslänglich verwahrt werden kann, dann ist das Gesetz juristisch ein toter Buchstabe.

Viele Menschen dürften wenig Verständnis haben für das Urteil des Bundesgerichts.

Streng juristisch zu urteilen, ist nun mal die Aufgabe der Richter. Hinter der Initiative stand ursprünglich ein Misstrauen gegen die Richter, der Verdacht, sie seien alle zu lasch. Es kann auch nicht überraschen, dass das Bundesgericht die Kritik nicht teilt.

Die Massnahme passt in ihrer Unversöhnlichkeit nur extrem schwer in unser Rechtssystem.

Doch die Initiative ist politisch nicht ohne Folgen geblieben. Seither wurde der Strafvollzug in der Praxis deutlich verschärft. Die Sicherheit wird deutlich höher gewichtet. Gleichzeitig hat das Vertrauen der Justiz in die Therapierbarkeit deutlich abgenommen.

Der Fall Marie

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Die 19-jährige Marie wurde am 13. Mai 2013 nach der Arbeit in einem Restaurant in Payerne (VD) entführt, getötet und in einem Wald im freiburgischen Châtonnaye zurückgelassen. Claude D. hatte die Polizei selber zur Leiche geführt und die Tat gestanden.

Der damals 36-Jährige war bereits zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt, weil er 1998 seine damalige Freundin entführt, vergewaltigt und getötet hatte.

Tat geschah im Hausarrest

Als der vorbestrafte Mann Marie kennenlernte, befand er sich zur Verbüssung seiner Reststrafe mit einer elektronischen Fussfessel im Hausarrest. Diese Tatsache löste in der Öffentlichkeit grosse Empörung aus.

Das Strafgericht der Broye und nördlichen Waadt verurteilte den Mann am 24. März 2016 wegen Mordes, sexueller Nötigung, Freiheitsberaubung und Entführung zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe und zu einer lebenslänglichen Verwahrung.

Verwahrung zweimal angefochten

Die beiden Verteidiger von Claude D. akzeptierten das Urteil jedoch nicht. Das Gericht habe es unter öffentlichem Druck gefällt, argumentieren sie und gingen in die Berufung.

Doch vor dem Kantonsgericht plädierten sie vergeblich auf eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Tötung. Im September 2016 bestätigte es die Höchststrafe gegen Claude D. Er zieht das Urteil im Januar 2017 ans Bundesgericht weiter.

Kommt Claude D. nie mehr auf freien Fuss?

Das kann man in diesem Fall wirklich sagen. Er ist ohnehin lebenslänglich eingesperrt – nicht nur für 15 Jahre, sondern so lange er lebt. Es gibt keinen Automatismus, wonach er noch einmal auf Bewährung freikäme. Theoretisch könnte nach 15 Jahren noch einmal jährlich überprüft werden, ob eine Freilassung möglich ist. Dass aber jemand für einen so gefährlichen Mann noch einmal die Verantwortung übernehmen möchte, kann man sich wirklich nicht vorstellen.

Das Gespräch führte Samuel Wyss.

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