- Der russische Oligarch Roman Abramowitsch ist ein Sicherheits- und Reputationsrisiko für die Schweiz.
- Das geht aus einem Bundesgerichts-Urteil hervor.
- Abramowitsch stehe unter dem Verdacht der Geldwäscherei und habe Kontakt zu kriminellen Organisationen.
Der russische Milliardär Roman Abramowitsch wollte sich vor zwei Jahren im Wallis niederlassen. Für die Schweiz spricht wohl nicht nur die schöne Bergwelt. Vermutlich war eher die Pauschalbesteuerung der treibende Faktor. Ein weiterer Grund dürfte wohl auch die auslaufende Aufenthaltsgenehmigung in England gewesen sein.
Zudem haben sich in den letzten Jahren weitere schwerreiche Russen – gerade in der Genferseeregion – angesiedelt. Die meisten davon hätten einen ähnlichen Hintergrund wie Abramowitsch, sagt Wirtschaftsredaktorin Maren Peters, und vermutlich ebenfalls steuerliche Gründe in die Schweiz zu ziehen.
Dem Ansinnen von Abramowitsch machte das Bundesamt für Polizei (Fedpol) aber jäh einen Strich durch die steuergünstige Rechnung. Es meldete Bedenken an. Abramowitsch stelle eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar – und sei ein Reputationsrisiko für die Schweiz. Er stehe unter dem Verdacht der Geldwäscherei und unterhalte Kontakte zu kriminellen Organisationen. Daraufhin verzichtete Abramowitsch auf seinen Antrag und zog nach all den Turbulenzen nach Israel.
Behörden offensiver
In der Einschätzung von heiklen Aufenthaltsgenehmigungen scheint sich eine Wende anzubahnen, glaubt Wirtschaftsredaktorin Maren Peters. Mit Abramowitsch sei das nun der zweite Fall, der ähnlich beurteilt wurde. Lange Zeit hätten die Behörden nicht so genau hingeschaut und Aufenthaltsgesuche einfach durchgewunken ohne genauere Gefahrenabklärung. Erst ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Oktober 2015 in Zusammenhang mit einem Rohstoffhändler hätte das geändert. Seitdem schauen das Fedpol und auch die Migrationsbehörden offenbar genauer hin.
Anwalt wollte Publikation verhindern
In die gleiche Richtung dürfte auch das jüngste Bundesgerichts-Urteil gehen, das den Fall nun öffentlich zugänglich gemacht hat. Zeitungen des Tamedia-Verlags hätten zwar von der negativen Einschätzung des Fedpol gewusst – durften diese aber unter Androhung einer Busse in der Höhe von 10'000 Franken nicht veröffentlichen, weil ein Anwalt Abramowitschs intervenierte. Der Anwalt behauptete gleichzeitig, dass an den Vorwürfen nichts dran sei, dass sie sogar falsch seien.
Mit der letztinstanzlichen Aufhebung des Publikationsverbots bestätigte das Bundesgericht einen früheren Entscheid des Zürcher Handelsgerichts.