- Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Zürcher Justiz die Strafverfahren gegen zwei Wärter der Justizvollzugsanstalt Pöschwies nicht einstellen darf.
- Die beiden Männer hatten den 28-jährigen Brian Keller mehrmals geschlagen.
Das Bundesgericht gab dem mittlerweile in Freiheit lebenden Brian Keller weitgehend Recht. Es sei unbestritten, dass er von den zwei Wärtern im April 2019 geschlagen worden sei, schreibt es in seinem Urteil vom Freitag.
Der an Händen und Füssen gefesselte Häftling schlug bei diesem Vorfall gegen das Schutzschild eines Wärters. Sechs Mitarbeiter brachten ihn daraufhin zu Boden, zwei von ihnen schlugen ihn auch. Eine Videoaufnahme beweist die Schläge.
Zwei weitere Verfahren bleiben eingestellt
Allerdings ist gemäss Bundesgericht nicht klar, ob Keller nur vor der Fixierung oder auch noch am Boden liegend geschlagen wurde. Das Video liefert nach Ansicht des Bundesgerichts auch keinen ausreichenden Beweis dafür, dass die Schläge gerechtfertigt waren. Dieses Verfahren dürfe deshalb nicht eingestellt werden.
Das Bundesgericht schickt den Fall zurück an die Zürcher Justiz, die ihn neu aufrollen muss. Mit zwei anderen Beschwerden hatte Keller beim Bundesgericht hingegen keinen Erfolg. Auch dabei ging es um Strafverfahren gegen mutmasslich gewalttätige Gefängniswärter. Diese Verfahren bleiben aber eingestellt.
Regelmässig im Box-Training
Der bekannteste Häftling der Schweiz wurde am 10. November in Zürich in Freiheit entlassen. Zwei Tage zuvor war er vom Bezirksgericht Dielsdorf zwar noch wegen mehrerer Gewaltdelikte im Gefängnis Pöschwies schuldig gesprochen worden.
Gleichzeitig hielt das Gericht die Sicherheitshaft aber für nicht mehr gerechtfertigt, weshalb der 28-Jährige freigelassen wurde. Brian Keller verfolgt nun seinen Traum, Profi-Boxer zu werden. Auf Instagram postet er regelmässig Aufnahmen von seinen Trainings.