«Die Chefs kassieren zu viel Geld.» Fast jeder Normalverdienende würde diesen Satz vermutlich unterschreiben. Vor fünf Jahren, als die Vorlage zur Deckelung der Löhne in die Räte kam, war daher auch dem Parlament klar: Es muss etwas gegen die exorbitanten Vergütungen des obersten Kaders unternommen werden, gerade in bundesnahen Betrieben.
Denn diese bundesnahen Unternehmen, zu denen auch die SRG gehört, sind der Öffentlichkeit ganz besonders Rechenschaft schuldig. Schliesslich sind sie von der Allgemeinheit mitfinanziert. Trotzdem hat nun der Ständerat die Reissleine gezogen und stimmte für Nichteintreten auf die Vorlage. Das hat gute Gründe.
Grund 1: Die aktuelle Situation. Letztes Jahr lag zwar der Swisscom-Chef mit einem Entgelt von 1.85 Millionen Franken deutlich über der vom Parlament diskutierten Grenze von einer Million. Auch die SBB-Chefs lagen mit knapp über einer Million darüber. Doch alle anderen Kadervergütungen, also jene von Post, Ruag, Skyguide, Suva und SRG lagen im Jahr 2020 zwischen 600’000 und 960'000 Franken.
Grund 2: Das Bewusstsein für die Problematik ist gestiegen – hohe Vergütungen machen sich in der Öffentlichkeit nicht gut. Auch der Bundesrat hat dies erkannt und seinen Einfluss auf die bundesnahen Betriebe inzwischen geltend gemacht. Daher sind die Kadergehälter im Durchschnitt wieder etwas gesunken.
Grund 3: Die Branchen sind nicht vergleichbar. Die Swisscom sticht mit einem deutlich höheren Kadergehalt unter den bundesnahen Betrieben heraus. Die Mehrheit im Ständerat hatte bei der Swisscom die Branche im Blick. Die Telecom-IT-Branche steht daher in direkter Konkurrenz beispielsweise zu Google. Würde man bei der Swisscom das Entgelt deckeln, so die Befürchtung, würde die Rekrutierung von Kadertalenten schwieriger. Die Wettbewerbsfähigkeit würde in der Folge leiden.
Grund 4: Die bereits bestehenden Instrumente. So hat etwa der Bundesrat Eckwerte zu den variablen Lohnanteilen von Aktiengesellschaften beschlossen. Betroffen ist hier unter anderem die Post, die SBB, Skyguide und Ruag. Die jeweilige Generalversammlung muss künftig die Lohnsumme für die Geschäftsleitung und die Verwaltungsräte im Voraus festlegen.
Im Ständerat haben heute jene Stimmen von FDP und «Der Mitte» überwogen, die von starren Zahlen in einem Gesetzestext nichts halten. Das geht in Ordnung, solange sich der Bund auch künftig für die Mässigung bei den Vergütungen starkmacht. Denn wie die Debatte heute gezeigt hat – die Zeiten ändern sich.