- Der Ständerat will den bundesnahen Betrieben wie SBB und Swisscom keinen Maximallohn für ihre obersten Kader vorschreiben.
- Der Ständerat lehnt die vom Nationalrat im März deutlich angenommene Vorlage mit 19 zu 12 Stimmen bei einer Enthaltung ab.
- Die vorhandenen Instrumente zur Verhinderung von Lohnexzessen genügen aus Sicht der Ratsmehrheit.
Die Frage der Löhne von Bundeskader sorge in der Bevölkerung zwar zu Recht zu Diskussionen, sagte Stefan Engler (Mitte/GR) im Namen der staatspolitischen Kommission. Ein Lohndeckel könne aber auch falsche Anreize setzen. Der Maximallohn könne nämlich auch so interpretiert werden, dass in gewissen Betrieben die Löhne angehoben werden müssten.
Eine Referenzgrösse für Vergütungen sei zudem ungeeignet, wenn sie nicht an den Betrieb und die konjunkturelle Entwicklung angepasst werden könne, sagte Engler. So sei es nämlich auch schwierig, eine differenzierte Regelung für die einzelnen Betriebe zu finden. Der Vorschlag falle daher als zu pauschal und unpraktikabel durch.
«Faule Gründe» gegen Lohndeckel
Es seien faule Gründe, mit welchen die Lohnobergrenze verhindert werden solle, sagte Paul Rechsteiner (SP/SG). Es sei die Aufgabe des Gesetzgebers, dass die Proportionen wieder ins richtige Verhältnis gelenkt würden. Das Anliegen müsse weiterverfolgt werden.
Eigentlich sei sich das Parlament einig gewesen, dass es Handlungsbedarf gebe, sagte zudem Thomas Minder (parteilos/SH). Die Abzockerei und die Abgangsentschädigungen würden weitergehen. Die Chefs könnten trotz negativer Schlagzeilen in den vergangenen Jahren immer noch Millionen kassieren. Minder erinnerte an den tödlichen Unfall eines SBB-Zugchefs, der in einer Zugtür eingeklemmt wurde und an die Blackouts der Swisscom in den vergangenen Monaten. Es habe einen faden Nachgeschmack, dass hier nichts geregelt werden solle.
Variabler Lohnanteil beschränkt
Der Bundesrat stellte sich gegen die Vorlage. Die Regierung teile zwar die Zielsetzungen, aber die bestehenden Instrumente genügten, um sie zu erreichen, sagte Finanzminister Ueli Maurer.
Bereits 2016 hatte der Bundesrat beschlossen, die Betriebe an die kürzere Leine zu nehmen. Etwa wurden Boni und Nebenleistungen im Verhältnis zum Fixlohn begrenzt: Der variable Lohnanteil – also der Bonus – der einzelnen Geschäftsleitungsmitglieder darf höchstens 50 Prozent des fixen Lohnanteils betragen, die Nebenleistungen dürfen nicht mehr als 10 Prozent ausmachen. Insgesamt gingen die Topsaläre in den vergangenen Jahren tendenziell zurück. Auch die notwendige Transparenz bestehe, sagte Maurer.
SBB und Swisscom betroffen
Die Vorlage geht nun zurück an den Nationalrat. Dieser entschied Mitte März mit 139 zu 44 Stimmen bei 4 Enthaltungen, dass die Bezüge der obersten Kader von SBB, Post, Ruag, Skyguide, Suva, SRG und Swisscom künftig eine Million Franken nicht übersteigen sollen. Einzig die FDP-Fraktion wollte die Vorlage annehmen.
Betroffen wären gemäss Engler die SBB und die Swisscom, deren oberste Chefs derzeit mehr als eine Million Franken erhalten. Die Chefs der anderen bundesnahen Betriebe würden ein Gehalt zwischen 350'000 und 800'000 Franken beziehen. Angestossen hatte die Vorlage alt SP-Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer (BL) mit einer parlamentarischen Initiative.