- Heute verlieren Parlamentarierinnen ihren Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung, wenn sie trotz Mutterschaftsurlaub an Kommissions- und Ratssitzungen teilnehmen.
- Dies soll sich nun ändern. Der Bundesrat unterstützt einen entsprechenden Vorschlag der Staatspolitischen Kommission des Ständerats (SPK-S).
- Diese sieht eine Ausnahmeregelung im Erwerbsersatzgesetz vor.
Demnach soll der Anspruch auf die von der Erwerbsersatzordnung (EO) bezahlte Mutterschaftsentschädigung nicht mehr vorzeitig enden, wenn eine Frau im Mutterschaftsurlaub als Ratsmitglied an Ratssitzungen von Parlamenten auf Bundes-, Kantons- oder Gemeindeebene teilnimmt. Gelten soll dies, sofern keine Stellvertretung vorgesehen ist.
Die aktuelle Regelung sei für Mütter mit Mandaten in einer Legislative nicht zweckmässig, schrieb der Bundesrat in seiner Stellungnahme. Eine sozialversicherungsrechtliche Regelung solle nicht dazu führen, dass sich junge Frauen von der Mitarbeit in einem Parlament abhalten liessen. Frauen sollten sich zudem nicht sorgen müssen, dass wegen ihrer Abwesenheit die Stärkeverhältnisse im Rat aus dem Gleichgewicht kämen.
Mütter sollten deshalb trotz Mutterschaftsurlaub im Parlament mitreden oder sich vertreten lassen können. Der Bundesrat pocht aber auf Freiwilligkeit: Es dürfe auf die jungen Frauen kein Druck ausgeübt werden, in den ersten Wochen nach der Geburt ihres Kindes an Sitzungen teilzunehmen. Die finanziellen Auswirkungen der Ausnahmeregelung auf die EO dürfte in seinen Augen marginal sein.