- Wer mit seinem Fahrzeug wiederholt absichtlich hohen Lärm erzeugt für mehr Aufmerksamkeit, soll härter bestraft werden können.
- Der Bundesrat sieht in der vom Parlament gewünschten Vorlage neu einen Ausweisentzug vor.
- Weitere Massnahmen sollen das Autoposing eindämmen.
Ersttäterinnen oder Ersttäter sollen lediglich verwarnt werden, schreibt der Bundesrat zur Vernehmlassungseröffnung. Erst bei einer erneuten Widerhandlung innerhalb von zwei Jahren droht demnach Autoposern ein Führerausweisentzug von mindestens einem Monat.
Schärfere Verkehrslärmkontrollen
Weiter schlägt der Bundesrat ein Verbot von Ersatzschalldämpfern für Fahrzeuge wie Motorräder vor, welche zu höheren Geräuschemissionen führen als ursprünglich verbaute Bauteile. Ebenso soll die Zulassung von entsprechend geänderten Fahrzeugen verboten werden. Werden bei Kontrollen wiederholt lärmrelevante Manipulationen festgestellt, sollen wiederkehrende amtliche Nachprüfungen verlangt werden können.
Ausserdem werden die rechtlichen Grundlagen für eine finanzielle Unterstützung von Kantonen geschaffen, welche ihre Verkehrslärmkontrollen intensivieren. Für die Unterstützung des Vollzugs wurden technische und rechtliche Abklärungen für den Einsatz von Lärmblitzern getroffen. Ob und bis wann zuverlässige Geräte zum ordentlichen Einsatz zur Verfügung stehen werden, lässt sich laut dem Bundesrat aber noch nicht abschätzen.
Keine Begrenzung auf Wohngebiete mehr
Die Massnahmen gegen unnötigen Verkehrslärm hatte das Parlament vorgeschlagen. Nebst den Manipulationen an Fahrzeugen – dem sogenannten Tuning – nahm in den vergangenen Jahren auch das Verhalten der Lenkenden – das Posing – stark zu und rückte so in den öffentlichen Fokus. Bereits das geltende Recht sieht vor, dass Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer jede vermeidbare Belästigung der Bevölkerung zu unterlassen haben.
Entsprechendes Fahrverhalten soll überall und zu jeder Tageszeit als strafbare Belästigung gelten. Heute werden Verstösse «namentlich in Wohn- und Erholungsgebieten und nachts» sanktioniert.
Zudem wurden neue Ordnungsbussen-Tatbestände definiert. So werden beispielsweise Fahrzeugführende gebüsst, wenn sie den Motor unnötig aufheulen lassen. Die Vernehmlassung zu den Änderungen im Strassenverkehrsgesetz und verschiedenen Verordnungen dauert bis am 23. März 2023.