- Egal ob per Flugzeug, Auto, Bahn, Bus, Velo oder zu Fuss: Der Bundesrat will nach den zahlreichen infizierten Reiserückkehrern nach den Sommerferien die Konsequenzen ziehen und die Einreiseregeln deutlich verschärfen.
- Für Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, dürfte das Reisen ab dem 20. September dadurch deutlich komplizierter werden.
- Ohne Tests oder Quarantäne soll die Rückkehr in die Schweiz für diese Personen nicht mehr möglich sein. Die Kosten für die Tests müssen selbst getragen werden.
Der Bundesrat hat am Mittwoch zwei Varianten in die Vernehmlassung geschickt.
- Bei der ersten Variante müssen nicht geimpfte oder genesene Personen bei der Einreise in die Schweiz einen negativen Test vorweisen – egal woher sie kommen. Nach vier bis sieben Tagen muss ein zweiter Test gemacht werden. Das Resultat dieses zweiten Tests muss an die Kantonsbehörden übermittelt werden. Die Kosten für beide Antigen- oder PCR-Tests müssen selbst bezahlt werden.
- Bei der zweiten Variante müssen nicht geimpfte oder genesene Personen ebenfalls bei der Einreise in die Schweiz einen negativen Antigen- oder PCR-Test vorweisen, den sie selbst bezahlen. Nach der Einreise sollen diese Personen jedoch für zehn Tage in Quarantäne. Die Quarantäne kann frühestens nach sieben Tagen mit einem negativen selbstbezahlten PCR-Test aufgehoben werden.
Elektronische Registrierungspflicht
Zusätzlich gilt für beide Varianten, dass nicht geimpfte und nicht genesene Personen ein elektronisches Einreiseformular ausfüllen müssen, das Passagier-Lokalisierungsformular, das in vielen EU-Staaten heute schon verwendet wird. Die Einhaltung der neuen Einreiseregelungen soll nach dem Willen des Bundesrats verstärkt kontrolliert werden.
Verstösse sollen mit Bussen sanktioniert werden. Ausgenommen von der Regelung sind alle geimpften und genesenen Personen, Grenzgängerinnen und Grenzgänger, Kinder unter 16 Jahren und Passagiere auf der Durchreise.
Die beiden Varianten schickt der Bundesrat bis am 14. September in die Vernehmlassung. Entscheiden, welche Variante tatsächlich in Kraft tritt, wird der Bundesrat voraussichtlich am 17. September. In Kraft treten soll die Regelung am 20. September.
Covid-Zertifikat für im Ausland Geimpfte
Weiter hat der Bundesrat beschlossen, dass neu Personen, die sich im Ausland mit einem von der Europäischen Arzneimittelagentur anerkannten Impfstoff geimpft haben, in der Schweiz ein Covid-Zertifikat erhalten können.
Der Sputnik-Impfstoff ist von der Behörde derzeit nicht anerkannt. Für die Ausstellung der Zertifikate sollen die Kantone verantwortlich sein, die eine Stelle dafür einrichten sollen. Dieser Vorschlag geht bis am 14. September in die Konsultation.
Schliesslich hat der Bundesrat entschieden, die Liste der Staaten, in denen besorgniserregende Varianten kursieren, abzuschaffen. Angesichts der hochansteckenden Deltavariante könne diese Liste den schnellen Veränderungen der Fallzahlen nicht mehr Rechnung tragen, schreibt der Bundesrat zur Begründung.
Weitergeführt werden soll hingegen die Risikoliste des Staatssekretariats für Migration (SEM), die regelt, aus welchen Staaten man in die Schweiz einreisen darf.