Darum geht es: Das Parlament will den Bürokratieaufwand bei Kurzarbeit verringern. Wer von Kurzarbeit betroffen ist, soll sich nicht mehr um eine Zwischenbeschäftigung bemühen müssen. Zudem soll die Abwicklung der Kurzarbeit elektronisch erfolgen.
Seltene Einigkeit im Parlament: Nach dem Ständerat hat am Donnerstag auch der Nationalrat eine entsprechende Motion von Beat Vonlanthen (CVP/FR) gutgeheissen – und zwar ohne Gegenstimme.
Argument der Motions-Befürworter: Die Pflicht zur Zwischenbeschäftigung widerspreche dem Grundsatz der Kurzarbeit, sagte Kommissionssprecher Olivier Feller (FDP/VD). Dieser sehe vor, dass ein Arbeitnehmer permanent verfügbar ist, falls die Bestellungen plötzlich anziehen.
Zudem schaffe die heutige Regelung für die Ausführungsbehörden und die Arbeitgeber einen hohen bürokratischen Aufwand. Nach dem Willen des Motionärs sollen Arbeitnehmende weiterhin die Möglichkeit haben, einer Zwischenbeschäftigung nachzugehen, wenn diese mit ihren Verpflichtungen gegenüber dem Unternehmen vereinbar ist.
Die Arbeitsämter sollen aber solche Zwischenbeschäftigungen weder zuweisen noch kontrollieren.
Bedenken des Bundesrats wurden nicht berücksichtigt: Der Bundesrat stellte sich gegen den Vorstoss. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) habe die Vollzugsstellen bereits aufgefordert, auf Kontrollen von Arbeitsbemühungen zu verzichten, stellte er fest. Eine Gesetzesänderung dränge sich damit nicht auf. Der Nationalrat nahm davon zwar Kenntnis.
Es sei aber heikel, wenn das Seco Weisungen erlasse, die dem Gesetz widersprechen, sagte Kommissionssprecher Feller. Besser sei es deshalb, den Gesetzestext so anzupassen, dass die Weisung des Secos gesetzeskonform sei.
Den zweiten Punkt der Motion – die Erleichterungen durch eine elektronische Abwicklung – lehnte der Bundesrat ebenfalls ab. Die E-Government-Strategie sei bereits unterwegs, sagte Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann im Rat. Es sei nur noch eine Frage von Wochen oder vielleicht Monaten, bis diese umgesetzt werden könne.