Martin Pfister und Markus Ritter wollen für ihre Mitte-Partei in den Bundesrat. Wer gewählt wird, und die Wahl in den Bundesrat annimmt, muss sich vereidigen lassen. Gewählte Bundesrätinnen und Bundesräte legen den Eid oder das Gelübde ab. Sie dürfen wählen.
Eidesformel: «Ich schwöre vor Gott dem Allmächtigen, die Verfassung und die Gesetze zu beachten und die Pflichten meines Amtes gewissenhaft zu erfüllen.»
Gelübdeformel: «Ich gelobe, die Verfassung und die Gesetze zu beachten und die Pflichten meines Amtes gewissenhaft zu erfüllen.»
Wer den Eid ablegt, streckt drei Finger der rechten Hand in die Luft. Beim Gelübde legen die Gewählten eine Hand auf das Herz. Zumindest in jüngerer Vergangenheit legen die neu gewählten Bundesrätinnen und Bundesräte aus dem linken Lager eher das Gelübde ab. Mitglieder der Landesregierung aus bürgerlichen Parteien sprechen eher die Eidesformel nach und heben die Hand zum Schwur.
So wahr mir Gott helfe!
Seit 2003 schwören oder geloben die Bundesrätinnen und Bundesräte nur noch Verfassung und Gesetze zu beachten und ihr Amt gewissenhaft auszuüben. Von 1848 bis 2003 galt eine ausführlichere Formel für die Vereidigung:
«Ich schwöre vor Gott, dem Allmächtigen, die Verfassung und Gesetze des Bundes treu und wahr zu halten, die Einheit, Kraft und Ehre der schweizerischen Nation zu wahren, die Unabhängigkeit des Vaterlandes, die Freiheit und die Rechte des Volkes und seiner Bürger zu schützen und zu schirmen und überhaupt alle mir übertragenen Pflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe!»
Schwören und geloben
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Bild 1 von 5. Vereidigung des Gesamtbundesrates im Dezember 1935: Giuseppe Motta, Marcel Pilet-Golaz, Rudolf Minger, Albert Meyer, Johannes Baumann, Philipp Etter, Hermann Obrecht und der Bundeskanzler. Bildquelle: KEYSTONE/PHOTOPRESS-ARCHIV/Str.
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Bild 2 von 5. Die Vereidigung des Bundesrates im Dezember 1959. Von links: Bundespräsident Max Petitpierre, Paul Chaudet, Friedrich T. Wahlen, Jean Bourgknecht, Willy Spühler, Ludwig von Moos, Hans-Peter Tschudi und Bundeskanzler Charles Oser. Mit dem Einzug eines zweiten Vertreters der SP ist die «Zauberformel» geboren. Bildquelle: KEYSTONE/Hans-Ueli Blöchliger.
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Bild 3 von 5. Vereidigung der ersten Frau zur Bundesrätin: Elisabeth Kopp hebt am 2. Oktober 1984 in Bern bei ihrer Vereidigung im Nationalratssaal die rechte Hand zum Schwur. Bildquelle: KEYSTONE/Str.
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Bild 4 von 5. Die neu gewählten Bundesräte Christoph Blocher und Hans-Rudolf Merz legen nach ihrer Wahl im Dezember 2003, zusammen mit ihren Regierungskollegen Micheline Calmy-Rey, links, und Bundeskanzlerin Annemarie Huber, rechts, den Amtseid ab. Bildquelle: KEYSTONE/Yoshiko Kusano.
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Bild 5 von 5. Der neuformierte Bundesrat 2015: Alle schwören, Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga legt das Gelübde ab. Bildquelle: KEYSTONE/Peter Klaunzer.
Diese Eidesformel wurde erstmals 1848 im Dekret der Bundesversammlung festgehalten. Bereits 1875 durfte der Eid auch durch das Gelübde ersetzt werden.
Dem Wohl des Volkes gewidmet oder in die Hände des Fürsten gelegt
Gelübde- oder Eidesformeln gibt es in vielen anderen Ländern auch. In Deutschland legen Bundespräsident und Bundeskanzler beim Amtsantritt einen Eid ab.
Vor den Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates hat er zu erklären: «Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.» Dieser Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden.
Im Fürstentum Liechtenstein legt der Chef der Regierung den Eid auf den Landesfürsten ab. «Ich schwöre Treue dem Landesfürsten, Gehorsam den Gesetzen und Beobachtung der Landesverfassung». In Österreich legt das Haupt der Regierung folgendes Gelöbnis ab: «Ich gelobe, dass ich die Verfassung und alle Gesetze der Republik getreulich beobachten und meine Pflicht nach bestem Wissen und Gewissen erfüllen werde.» Das Gelöbnis muss mit Handschlag und Unterschrift bekräftigt werden. In Frankreich hingegen muss ein neu gewählter Staatspräsident keinen Eid ablegen.