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Bundesstrafgericht Winterthurer IS-Anhänger verurteilt

  • Zwei junge Männer sollen systematisch Propaganda für den «Islamischen Staat» verbreitet, Gelder gesammelt und transferiert sowie Reisen geplant haben.
  • Nun wurden sie vor der Strafkammer des Bundesstrafgerichts in Bellinzona wegen Unterstützung und Propaganda für den IS, nicht aber wegen Mitgliedschaft in der Terrorgruppe verurteilt.
  • Die Männer erhielten teilbedingte Haftstrafen von 35 respektive 36 Monaten – diese sind durch ihre Zeit in Untersuchungshaft abgegolten – und bedingte Geldstrafen.
  • Das Urteil kann weitergezogen werden.

Die beiden Schweizer Konvertiten, inzwischen 23 und 29 Jahre alt, wurden bei einer international koordinierten Anti-Terror-Aktion vor drei Jahren festgenommen.

Sie sollen zu einer zentralen Website im Propaganda-Universum beigetragen haben, dank ihnen habe diese überhaupt erst eine deutschsprachige Sektion erhalten.

Kurzeinschätzung von Gerichtskorrespondentin Sibilla Bondolfi

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Für die Angeklagten dürfte das Urteil trotz der Schuldsprüche eine Erleichterung sein: Wegen der teilbedingten Strafen und der ausgestandenen Untersuchungshaft müssen die beiden Männer voraussichtlich nicht mehr ins Gefängnis. Davor hatten beide grosse Angst. Deshalb pochten sie vor Gericht darauf, «nur» wegen Unterstützung des IS und nicht wegen Mitgliedschaft verurteilt zu werden, wie es die Bundesanwaltschaft wollte.

Der Fall zeigt, dass Gefängnisstrafen bei aller Kritik vielleicht doch eine präventive Wirkung haben: Beide Männer waren zuvor einschlägig vorbestraft, was sie nicht vom Weitermachen abhielt. Erst als sie in Haft kamen – die schlimmste Zeit seines Lebens, wie der Ältere sagte –, merkten sie, dass es so nicht weitergehen kann. Der Jüngere hat sich in der Untersuchungshaft nach eigenen Angaben sogar deradikalisiert: In der Einzelhaft habe er Zeit gehabt, nachzudenken.

Die beiden übersetzten und verbreiteten im weiteren Propagandatexte der islamistischen Organisation. Dazu betrieben sie eine eigene Medienagentur für deutschsprachige IS-Propaganda auf Telegram. Bei ihrer Verhaftung fand die Polizei verbotene Gewaltdarstellungen auf ihren Mobiltelefonen.

Zudem beabsichtigten die beiden Angeklagten, nach Syrien zu reisen, um sich dort dem IS anzuschliessen. Der heute 23-Jährige gelangte bis in die Türkei, wo die Behörden ihn stoppten. Er muss gemäss dem Urteil zudem in seiner Bewährungsfrist von drei Jahren das bereits aufgenommene Programm zur Entradikalisierung fortsetzen.

Laut Gericht unterstützten sie den Islamischen Staat auch dahingehend, indem sie Spenden sammelten und in der Form von Kryptowährungen weiterleiteten.

Bundesanwaltschaft analysiert Urteil – Weiterzug möglich

Die Bundesanwaltschaft hatte für den jüngeren Angeklagten eine Freiheitsstrafe von 67 Monaten gefordert und für den älteren 56 Monate.

Nach der Urteilsverkündung teilte sie mit, dass sie das Urteil zur Kenntnis nehme und es analysiere. Es ist noch nicht rechtskräftig und kann an die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts weitergezogen werden.

SRF 4 News, 24.3.2025, 15:30 Uhr ; 

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