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Prozessauftakt Winterthurer IS-Anhänger stehen vor Bundesstrafgericht

Zwei Männern aus Winterthur wird der Prozess gemacht, weil sie den Islamischen Staat unterstützt haben sollen. Der Fall geht über blosses Sympathisieren hinaus. SRF-Gerichtskorrespondentin Sibilla Bondolfi ordnet ein.

Sibilla Bondolfi

Gerichtskorrespondentin

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Sibilla Bondolfi ist seit 2023 Gerichtskorrespondentin von Radio SRF. Davor hat sie für den zehnsprachigen Online-Dienst Swissinfo gearbeitet. Sie ist promovierte Juristin im Bereich Verfassungsrecht und Menschenrechte.

Was wird den beiden IS-Anhängern vorgeworfen?

Die Bundesanwaltschaft wirft den beiden vor, einen Telegram-Kanal zur Verbreitung von IS-Propaganda betrieben, Tausende von Franken an Spenden gesammelt und mittels Kryptowährungen an den IS weitergeleitet, sowie eine Medienagentur zur Herstellung von deutschsprachigen IS-Materialien gegründet zu haben.

Was ist das Besondere am Fall der Winterthurer IS-Anhänger?

Die beiden Männer sollen in die Strukturen des IS integriert, also vollwertige Mitglieder gewesen sein, wobei einer gar die Funktion eines «Emirs» eingenommen haben soll. In der Anklageschrift steht zum Beispiel, die beiden hätten Meinungsverschiedenheiten unter Mitgliedern den IS-Kadern zur Schlichtung unterbreitet. Das bedeutet, dass sie entsprechende Kontakte gehabt haben mussten. Auch zu einem IS-Mitglied in Deutschland sollen sie Kontakt gehabt haben. Und sie sollen mit IS-Rekrutierern ihre Reise nach Syrien geplant haben.

Blick auf neoklassizistischen Bau
Legende: Der Prozess beginnt am Montag vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona. KEYSTONE/Ti-Press/Alessandro Crinari

Warum sind IS-Netzwerke ein Problem?

Laut Foschung werden Personen gefährlicher, wenn sie sich in extremistischen Netzwerken bewegen. Sie isolieren sich darin, bilden eine Art verschworene Gemeinschaft – was dann häufig der letzte Schritt vor einer Gewalttat ist. Einer der Angeklagten wollte laut Anklage in Syrien als Märtyrer sterben.

Welche Strategie verfolgt der IS mit solchen Zellen?

Für den IS sind Mitglieder wie die beiden Angeklagten nützlich: Sie sprechen Deutsch, können also den «medialen Dschihad» im deutschsprachigen Raum führen. Und sie sammeln in Europa Geld, auf das die Terrororganisation für ihr Weiterbestehen angewiesen ist. Mit diesen Geldern können auch inhaftierte IS-Kämpfer befreit werden.

Wie geht es im IS-Prozess weiter?

Welche Strafe die Bundesanwaltschaft für die beiden Männer verlangt, gibt sie an der Verhandlung bekannt. Das Urteil wird am 24. März mündlich eröffnet.

HeuteMorgen, 17.3.2025, 06.00 Uhr ; 

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