- Der Bundesrat will kein schweizweites Verhüllungsverbot.
- Er lehnt die Burka-Initiative ab, will aber die Regeln verschärfen.
- Über die Initiative «Ja zum Verhüllungsverbot» und den indirekten Gegenvorschlag kann nun das Parlament entscheiden.
Der Bundesrat hat seine Botschaft verabschiedet. An seiner grundsätzlichen Haltung zur sogenannten Burka-Initiative hielt er nach der Vernehmlassung fest, doch modifizierte er den indirekten Gegenvorschlag.
Über das Ziel hinausgeschossen
Die Volksinitiative verlangt, dass in der ganzen Schweiz niemand im öffentlichen Raum das Gesicht verhüllen darf. Ausnahmen wären ausschliesslich aus Gründen der Sicherheit, der Gesundheit, des Klimas und des einheimischen Brauchtums möglich. Ausserdem soll niemand eine Person zwingen dürfen, ihr Gesicht zu verhüllen.
Aus Sicht des Bundesrates schiesst die Initiative über das Ziel hinaus. Sie problematisiere ein seltenes Phänomen und greife in die Autonomie der Kantone ein, schreibt der Bundesrat in seiner Botschaft ans Parlament.
Verhüllung ja, aber...
Er sei sich aber bewusst, dass die Gesichtsverhüllung zu Problemen führen könne, hält der Bundesrat fest. Deshalb schlage er gezielte Massnahmen auf Gesetzesebene vor.
Ursprünglich wollte der Bundesrat explizit im Gesetz verankern, dass es strafbar ist, jemanden zur Verhüllung des Gesichts zu zwingen. Tätern sollte eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe drohen. Davon will der Bundesrat nun absehen. Mit dem Tatbestand der Nötigung sei das aber bereits heute strafbar.
Im Gesetz verankert werden soll hingegen, dass Personen ihr Gesicht zeigen müssen, wenn dies zu Identifizierungszwecken notwendig ist – beispielsweise in den Bereichen Migration, Zoll, Sozialversicherungen und Personenbeförderung.
Wer also im Zug mit einem General- oder einem Halbtaxabonnement reist, soll dem Kontrolleur das Gesicht zeigen müssen. Das gilt auch für Personen, die ohne gültigen Fahrausweis im öffentlichen Verkehr reisen und deshalb den Personalausweis zeigen müssen.
Hinter der Initiative steht das «Egerkinger Komitee» um den Solothurner SVP-Nationalrat Walter Wobmann, das mit der Anti-Minarett-Initiative erfolgreich war. Über die Initiative und den indirekten Gegenvorschlag entscheidet nun das Parlament
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