In der Schweiz sollen Autofahrgemeinschaften gefördert werden, um damit die Umwelt zu schonen und die Verkehrsüberlastung zu verringern. Bestimmte Fahrspuren sollen neu nur noch von Autos mit einer bestimmten Mindestanzahl von Mitfahrenden genutzt werden dürfen.
Dafür wird ein neues Verkehrsschild geschaffen: Es zeigt ein Auto mit mehreren Insassen und eine Zahl, die anzeigt, wie viele Personen sich mindestens im Fahrzeug befinden müssen.
Das Symbol kommt auch zum Einsatz, um Parkplätze für Fahrgemeinschaften zu reservieren.
Zudem will der Bundesrat die Schaffung von Tempo-30-Zonen erleichtern. Für die Einführung von Tempo-30-Zonen auf Nebenstrassen und in Wohnquartieren soll es demnach künftig keine Gutachten mehr brauchen.
Heute dürfen Tempo-30-Zonen auf sogenannten siedlungsorientierten Strassen innerorts nur zur Verminderung besonderer Gefahren, zur Reduktion der Umweltbelastung oder zur Verbesserung des Verkehrsflusses angeordnet werden. Dazu wird ein Gutachten benötigt.