Bisher dürfen Tempo-30-Zonen auf siedlungsorientierten Strassen innerorts nur zu bestimmten Zwecken angeordnet werden: Wenn besondere Gefahren vermindert werden, wenn die Umweltbelastung reduziert oder der Verkehrsfluss verbessert wird. Dazu braucht es ein Gutachten.
Wenn es nach dem Bundesrat geht, soll Tempo 30 neu auch aus weiteren in den örtlichen Verhältnissen liegenden Gründen eingerichtet werden können. Dies ist bereits bei den übrigen Verkehrsanordnungen und -beschränkungen der Fall. Ein Gutachten wird dabei nicht mehr verlangt. Allerdings muss die Anordnung einer Tempo-30-Zone weiterhin verfügt und veröffentlicht werden müssen.
Tempo 50 innerorts bleibt als Grundsatz
Auf den verkehrsorientierten Strassen soll zudem weiterhin grundsätzlich Tempo 50 innerorts gelten, wie der Bundesrat weiter mitteilte. So werde sichergestellt, dass die Funktionen des übergeordneten Verkehrsnetzes nicht gefährdet werden und der Verkehr auf diesem übergeordneten Netz bleiben.
Geplant: Symbol für Carpooling
Fördern will der Bundesrat sodann die Fahrgemeinschaften, um Verkehrs- und Umweltbelastungen zu verringern. Er schlägt dazu ein neues Verkehrssymbol «Mitfahrgemeinschaften» vor, das ein Auto mit mehreren Insassen zeigt.
Das Symbol, das Sonderrechte beziehungsweise Ausnahmen im Strassenverkehr verspricht, soll auf einer Zusatztafel dem allgemeinen Fahrverbot, dem Fahrverbot für Motorwagen oder dem Signal «Busfahrbahn» beigefügt werden können. Die betroffenen Verbände und Organisationen können sich bis zum 25. Februar zu den Vorschlägen des Bundesrats äussern.
Lausanne geht voran
In der Schweiz geht Lausanne als erste Schweizer Stadt mit einer nächtlichen Tempo-30-Regelung voran. Sie gilt seit Mitte September von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr auf 120 Strassen mit einer Gesamtlänge von 60 Kilometern. Nur auf einzelnen Hauptachsen und entlang des Seeufers gilt weiterhin Tempo 50.